Ein Weststeirer steht wegen des Vorwurfs des Mordes an einer 16-Jährigen in Graz vor einem Geschworenengericht.
APA/KARIN ZEHETLEITNER
APA/KARIN ZEHETLEITNER
Gericht

Mord an 16-Jähriger: Lebenslange Haft

In Graz ist am Mittwoch 43-jähriger Weststeirer nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft wegen Mordes an einer 16-Jährigen verurteilt worden. Er selbst behauptete bis zuletzt, dem Mädchen beim Suizid geholfen zu haben.

Der Angeklagte hatte die 16-Jährige zwei Monate vor der Tat kennengelernt, als sie mit ihrem Vater in dasselbe Haus in Deutschlandsberg zog, in dem auch er wohnte. „Es entwickelte sich eine Freundschaft zwischen den beiden, und er war eifersüchtig auf ihre Bekanntschaften“, so der Staatsanwalt zum Prozessauftakt am Dienstag, der dem Angeklagten Mord vorwirft. Er soll das Mädchen gefesselt und erstickt haben.

Der 43-Jährige dagegen blieb bei seiner Version, das Mädchen auf seinen eigenen Wunsch getötet zu haben und sagte: „Sie wollte sterben und ins Paradies" – mehr dazu in Mord oder Hilfe beim Suizid? Prozess in Graz.

Freund zu Selbstmord: „Kann ich mir nicht vorstellen“

Am Mittwoch wurde der Prozess mit der Befragung von Zeugen fortgesetzt, darunter der letzte Freund des Mädchens, der ungefähr drei Wochen mit der Jugendlichen zusammen war. Es sei eine „intensive Beziehung“ gewesen, betonte der Zeuge. Er beschrieb die Jugendliche als „sehr lebendig, immer eine gute Schülerin“, die sogar nebenbei gearbeitet habe, „um etwas zu sparen für später“.

„Können Sie sich vorstellen, dass sie Selbstmord begehen wollte?“, fragte die Richterin den Zeugen am Mittwoch. „Nein, das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, sie hat nie Andeutungen gemacht.“ Das Mädchen habe ihn allerdings per SMS gefragt: „Was würdest du nie im Leben für mich tun? Mich umbringen?“ Doch das sei „eher als Spaß“ gemeint gewesen, war der Mann überzeugt. Auch habe die Jugendliche noch Gefühle für ihren vorigen Freund gehabt. „Ich habe ihr gesagt, sie soll sich entscheiden, ich mische mich da nicht ein“, gab der Zeuge an.

„Fröhlicher Mensch mit herzlicher Art“

Die 16-Jährige hatte eine weiterbildende Schule in Deutschlandsberg besucht und galt als fleißige Schülerin. Eine ihrer Kolleginnen bezeichnete sie vor Gericht als „sehr offen und lieb“, sie sei „teilweise schüchtern, teilweise aufgedreht gewesen“. Unter dem Einfluss der strengen Mutter sei sie „eher bieder“ gekleidet und zurückhaltend gewesen, als sie dann beim Vater lebte, änderte sich das Aussehen und auch das Verhalten.

Auch der Wirt eines Lokals, in dem die 16-Jährige oft mit dem Angeklagten war, wurde befragt. „Sie war ein sehr fröhlicher Mensch mit einer herzlichen Art“, beschrieb der Zeuge. Allerdings habe er bei ihr Stimmungsschwankungen bemerkt, die sich manchmal in Weinkrämpfen geäußert hätten.

Gefühl gehabt, „dass etwas mit ihm nicht stimmt“

Die Cousine des Weststeirers wiederum schilderte dem Gericht am Mittwoch die schwere Kindheit und Jugend des Angeklagten. Eine Bekannte des Angeklagten gab an, sie habe das Gefühl gehabt, „dass etwas mit ihm nicht stimmt“. Sie habe ihm gleich klar gemacht, dass sie mit ihm nur befreundet sein möchte. Trotzdem nahm sie ihn immer wieder mit dem Auto mit, wenn beide am Abend unterwegs waren. „Er hat gesagt, ich würde mit seinen Gefühlen spielen“, schilderte sie. Schließlich sei er „lästig geworden“ und habe sie dauernd angerufen.

Lebenslange Haft und Einweisung

Obwohl der Angeklagte bis zuletzt darauf beharrte, die 16-Jährige auf ihr Verlangen hin getötet zu haben, entschieden die Geschworenen Mittwochabend einstimmig auf Mord und verhängten die Höchststrafe: Lebenslange Haft. Zusätzlich wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt, da der psychiatrische Sachverständige dem 43-Jährigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung sowie eine „geistig-seelische Abartigkeit höheren Grades“ bescheinigte. Der Beschuldigte meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

Hilfe bei Suizidgedanken

Vier von fünf Österreichern haben laut Statistik schon einmal darüber nachgedacht, sich das Leben zu nehmen. Mehr als doppelt so viele Menschen wie bei Verkehrsunfällen sterben jedes Jahr durch Selbstmord – und die Steiermark liegt bundesweit an der Spitze. Für Menschen in seelischen Ausnahmezuständen gibt es Anlaufstellen, die Hilfe rasch und unkompliziert anbieten.

  • Telefonseelsorge: Tel. 142 (ohne Vorwahl)
  • Rat auf Draht: Tel. 147 (ohne Vorwahl)
  • Schuldnerberatung: (0 316) 37 25 07