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Wirtschaft

Doch kein Take-Away: Hüttenwirte verärgert

Kurz vor dem Start der Skisaison sorgt eine neue Verordnung des Landes für Aufregung: Demnach dürfen Skihütten, die nicht mit dem Auto erreichbar sind, nun doch kein Essen zum Mitnehmen anbieten. Branchenvertreter fordern zumindest Ersatz für Investitionen.

Die am Dienstag erlassene Verordnung sei völlig überraschend und ohne Vorwarnung gekommen und sorge in der Branche für Kopfschütteln, kritisiert der Tourismussprecher in der Wirtschaftskammer, Johann Spreitzhofer – während die Wirte im Tal auch weiterhin Take-Away-Services anbieten dürfen, würden Hüttenbetreiber ohne Zufahrt ausgebremst.

„Am Berg darf man die WC-Anlagen zur Verfügung stellen, aber sonst nix. Man muss feststellen, dass die Wirte am Berg keine goldene Nase damit verdienen, das ist lediglich ein Angebot an die Familien; also praktikabel, davon sind wir weit entfernt“, so Spreitzhofer. Gastro-Sprecher Klaus Friedl von der Wirtschaftskammer geht sogar noch weiter und betont: „Das ist meines Erachtens nicht rechtskonform.“

Bereits viele Investitionen getätigt

Dazu komme, dass im Vorfeld schon Dienstverträge abgeschlossen und Waren eingekauft wurden, auf denen man laut Friedl nun sitzenbleibe: „Das ganze Geschirr zum Einpacken, das muss ja auch vorbestellt werden. Wir haben Ware vorbestellt, sind auch unseren Lieferanten gegenüber verpflichtet. Wir können ihnen ja nicht sagen: Ich brauche eine gewisse Menge von diesem Produkt an diesem Tag, und dann sag’ ich dem wieder ab – also das ärgert uns irrsinnig.“

Verhandlungen noch am Mittwoch

Den dadurch entstandenen Schaden müssen die Hütten-Betreiber nach derzeitigem Stand selbst tragen – Friedl fordert daher, zumindest dafür eine Lösung zu finden und schlägt vor: „Wenn es Produkte sind, die ablaufen, dass er da die Möglichkeit hat, das zum Beispiel in einen Fixkostenzuschuss so reinzurechnen, dass er das Geld wieder retour bekommt.“ Um das zu regeln, wollen die Branchenvertreter noch am Mittwoch mit dem Land in Kontakt treten und die Verordnung noch einmal verhandeln.

Land übernimmt Bundesvorgaben

Die meisten der steirischen Skigebiete starten am 24. Dezember – mehr dazu in Die meisten Skigebiete öffnen ab 24. Dezember. Das Land wird dabei an seine Skiliftbetreiber keine zusätzlichen Auflagen erteilen, sondern sich an die Vorgaben des Bundes halten.

Die Verordnung des Bundes besagt, dass in geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln wie Gondeln, Kabinen oder abdeckbaren Sesseln und in geschlossenen Zugangsbereichen von Seil-und Zahnradbahnen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen ist.

Weiters dürfen in geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln höchstens so viele Personen gleichzeitig befördert werden, dass die Hälfte der Beförderungskapazität des Fahrbetriebsmittels nicht überschritten wird; dies gilt nicht, wenn ausschließlich Personen aus demselben Haushalt befördert werden.

Kontrollen „im Rahmen der Möglichkeiten“

Skigäste sind demnach angehalten, selbst eine FFP2-Maske mitzubringen, doch viele Seilbahner versuchen auch noch selbst, Masken aufzutreiben und dann an den Kassen anzubieten. Die meisten dürften dafür auch den Einkaufspreis verlangen, so Fachgruppen-Obmann der Seilbahner, Fabrice Girardoni.

Eine Kontrolle, ob tatsächlich nur unter 14-Jährige keine Masken tragen, werde „im Rahmen der Möglichkeiten“ von den Skiliftbetreibern durchgeführt. Bei manchen Skigebieten könne das recht einfach über die Liftkarten erfolgen, wenn etwa Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr ermäßigte Karten erwerben können – das werde aber nicht überall der Fall sein. Daher appelliert Girardoni an die Eigenverantwortung und auch die Verantwortung der Eltern, sich an die Vorgaben zu halten.