Polizist
ORF.at/Christian Öser
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Chronik

Ausraster bei Polizei-Notruf: Diversion angenommen

Vor etwas über einem Jahr hat der steirische Vizepolizeidirektor Alexander Gaisch einen Polizeibeamten am Telefon beschimpft, weil er ihn nicht beim Namen nennen konnte. Nun nahm Gaisch die Diversion des Staatsanwalts an.

Anfang September 2019 nahm ein Beamter, der gerade in der Landesleitzentrale beim Polizeinotruf saß, ein Telefongespräch entgegen: Der stellvertretende Landespolizeidirektor Gaisch setzte darin dem jungen Beamten zu, weil dieser seinen Namen, seine Funktion, einfach ihn nicht kannte. In rüdem Ton bestellte er ihn am „Montag um 8.00 Uhr zum Rapport“; wenn er dann nicht alle Führungskräfte der Landespolizeidirektion abrufbereit habe, dann blühe ihm ein Disziplinarverfahren – mehr dazu in Vizepolizeidirektor beschimpfte Notrufbeamten (27.11.2019)

Es folgten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in mehrere Richtungen. Im Verfahren wegen des Verdachts der versuchten Nötigung wurde Gaisch eine Diversion angeboten, bestätigte Tina Frimmel-Hesse, die Sprecherin der ermittelnden Staatsanwaltschaft Klagenfurt – diese nahm er nun an.

„Ich übernehme volle Verantwortung“

„Ich habe mich dazu entschlossen, die mir angebotene Diversion anzunehmen. Ich stehe zu meiner Verantwortung, und es liegt mir sehr viel daran, das Ansehen der Polizei bestmöglich zu wahren“, so Gaisch in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der „Kleinen Zeitung“.

Er bereue seinen Fehler zutiefst, und überhaupt gibt sich Gaisch in seiner ersten persönlichen und öffentlichen Äußerung einsichtig: „Ich übernehme volle Verantwortung für mein Verhalten und möchte öffentlich alle Bürgerinnen und Bürger sowie den betroffenen Kollegen um Entschuldigung bitten.“ Mit dem betroffenen Beamten habe er sich kurz nach dem Vorfall persönlich zusammengesetzt und um Entschuldigung gebeten: „Es gab eine ehrliche Aussprache auf Augenhöhe.“

Seitens der Staatsanwaltschaft hieß es am Freitag, dass die verhängte Geldbuße bis Donnerstagabend zwar noch nicht am Konto der Justiz eingetroffen und der Akt damit noch nicht geschlossen sei, doch sobald die Überweisung einlangt, werde es so weit sein.

Disziplinarverfahren noch ausständig

Gaisch selbst wurde unmittelbar nach der Affäre der Landesstelle des Bundesamts für Asyl- und Fremdenwesen in Leoben zugeteilt; dort dürfte er zumindest bis zum Abschluss des noch ausstehenden Disziplinarverfahrens bleiben – dieses war für die Dauer der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen unterbrochen worden.