Traktor auf Gemüsefeld
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Politik

LK-Wahl: Geringe Beteiligung war erwartbar

Mehr als 120.000 Wahlberechtigte hat es bei der Landwirtschaftskammerwahl gegeben – nicht einmal jeder Dritte von ihnen wählte. Ein Rückschluss darauf, ob Landwirte mit ihrer Kammer zufrieden sind, sei aber nicht zulässig, meint ein Grazer Experte.

Die geringe Wahlbeteiligung von nur 30,26 Prozent bei der Landwirtschaftskammerwahl sei für ihn nicht überraschend, meint der Grazer Politikwissenschafter Klaus Poier. Die Beteiligung bei Kammerwahlen sei zuletzt mit 30 bis 40 Prozent immer gering gewesen. Zusätzlich verweist der Professor der Uni Graz auf die derzeit speziellen Rahmenbedingungen durch das Coronavirus.

Coronavirus als einer der Gründe

„Es ist nicht verwunderlich, dass hier ein Teil der Wahlberechtigten einfach gemeint hat, dass man sich diesem Thema jetzt gar nicht stark widmen muss, weil man andere Probleme hat. Auf der anderen Seite gibt es einzelne Personen, die vermutlich persönlich zur Wahl gegangen wären und das dann aufgrund der Ansteckungsgefahr nicht gemacht haben“, so Poier.

Seit die Wahlpflicht abgeschafft wurde, sinke die Wahlbeteiligung. Die Bürger würden genau überlegen, welche Wahl für sie wichtig ist. Am höchsten ist die Beteiligung bei Nationalratswahlen: „Man muss das auch relativ sehen: Eine Wahlbeteiligung von 30 Prozent ist im Vergleich zum Möglichen und im Vergleich auch zur Nationalratswahl gering, aber es sind doch immerhin 30 Prozent, die es wert finden und einen gewissen Aufwand betreiben, um die Stimme abzugeben.“

Kritik an frankierten Kuverts

Wichtig sei in Zukunft bei Wahlen, die Stimmabgabe zu vereinfachen. So nennt der Politikwissenschafter die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe. Außerdem spricht er die Kritik an, dass Kuverts frankiert werden mussten: „Wenn man unfrankierte Kuverts abschicken kann, wäre das besser, als wenn man eine Briefmarke draufkleben muss.“ Bei der Landwirtschaftskammerwahl waren Wahlkarten zurück an die Landwirte gegangen, weil die Briefwahlkuverts nicht ausreichend frankiert waren.

Kein Rückschluss auf Zufriedenheit

Generell könne man aus dem Faktum, wie viele Personen zur Wahl gehen, nicht unbedingt schließen, wie zufrieden man mit der Kammer sei. Es könnte auch Ausdruck dessen sein, dass man ohnehin zufrieden sei, so Poier. Auch in international gefestigten Demokratien wie etwa der Schweiz sehe man keine hohen Wahlbeteiligungen: „Daher ist dieser Rückschluss, niedrige Wahlbeteiligung ist gleich Unzufriedenheit, eigentlich nicht zulässig.“

Zur Pflichtmitgliedschaft in den Kammern sagt Poier, diese sei in einer Gesellschaft, in der Spaltungstendenzen wahrzunehmen seien, ein stabilisierender Faktor und gehöre nicht beseitigt, sondern gestärkt.