Hand mit Impfpass
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Coronavirus

2-G mit Ausnahmen für die Hotellerie

Im Rahmen der 2-G-Regel gibt es einige Ausnahmen für Reisende: Wer aus beruflichen Gründen in einem Hotel übernachtet, kann in einer gewerblichen Unterkunft auch PCR-getestet absteigen; das gilt auch für Bauarbeiter.

Wo vorher 3-G für Gäste galt, wird jetzt 2-G kontrolliert – also auch in der Hotellerie und Gastronomie. Das brachte Verunsicherung – mehr dazu in 2-G-Regel noch nicht überall angekommen.

Seit Freitagabend, nach einer Sitzung mit Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), steht fest: Wer aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen kommt, fällt nicht unter die 2-G-Regel – dann reicht auch ein Test, und auch Kongress- und Seminarteilnehmer befinden sich laut Tourismusministerium aus beruflichen Gründen in einem Hotel.

Kaum Stornierungen von Kongressen

Der Kongress für Mikrochirurgie, der diese Woche in Graz 150 Teilnehmer zählt, prescht vor – nur geimpfte Mediziner dürfen teilnehmen, sagt Kongress-Präsident Matthias Rab: „Wir haben uns zu einer G1-Regelung und zusätzliche Testung entschieden – entweder ein Antigen-Test oder ein PCR-Test.“

Laut Steiermark Tourismus und Graz-Tourismus gibt es keine Stornierungen von Kongressen. Nur wer als Tourist in Hotels oder Pensionen übernachtet und Frühstück bzw. Essen konsumieren will, braucht einen 2-G-Nachweis – und es seien ohnehin 80 Prozent der Touristen geimpft, heißt es.

Aufatmen in der Baubranche

In der Steiermark sind von 200.000 Beschäftigten auf dem Bau 80.000 aus dem Ausland – auch Bauarbeitern ist es erlaubt, etwa in Pensionen zu übernachten, wenn sie einen gültigen PCR-Test vorweisen können. Und auch wer hilfsbedürftige Personen pflegen muss oder auf Rehabilitation ist, braucht keinen 2-G-Nachweis, heißt es vom Tourismusministeriums.