Schild „Alles wird gut“ in Auslage
ORF
ORF
Coronavirus

Lockdown-Ende am Sonntag, aber nicht für Gastro

Der vierte Lockdown geht am Wochenende zu Ende: Handel, körpernahe Dienstleister und Kultur machen – für Geimpfte – schon mit Sonntag auf, die Gastro muss in der Steiermark noch bis zum 17. Dezember warten.

Bei der Öffnung geht man erneut vor wie bisher: Der Bund gibt die Minimalstandards vor, die Länder können darüber hinaus noch eigene Regeln erlassen. Es seien „Öffnungsschritte mit Sicherheitsgurt“, so Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) bei der Präsentation am Mittwoch.

Ungeimpfte bleiben im Lockdown

Die bundesweite „Unterkante“ erlaubt es den Ländern, nach dem Lockdown-Ende wieder alle Bereiche (Handel, Dienstleister wie Friseure, Gastronomie, Tourismus, Kultur, Sport) außer der Nachtgastronomie für Geimpfte und Genesene zu öffnen – allerdings mit Schutzmaßnahmen. Betreten werden können diese Bereiche nur mit 2-G-Nachweis – also geimpft oder genesen –, Ungeimpfte bleiben jedenfalls weiterhin im Lockdown; auch greift eine umfassende FFP2-Maskenpflicht.

Sperrstunde 23.00 Uhr

Während Handel, Dienstleister wie Friseure, Kultur und Sport bereits mit Sonntag öffnen, sperren Gastronomie und Hotellerie in der Steiermark erst am 17. Dezember auf. Mit dem schrittweisen Öffnen erfülle man, so Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP), einen Stufenplan, für den sich auch die Virologen und Experten ausgesprochen hätten, „um die Inzidenz noch weiter herunterzubekommen“: Ab 17. Dezember sei somit in der Steiermark wieder „alles geöffnet, aber unter strengen Bedingungen“ – mehr dazu in Lockdown-Ende am Sonntag, aber nicht für Gastro.

In der Gastronomie gilt dann grundsätzlich eine Sperrstunde um 23.00 Uhr, die Nachtgastronomie bleibt ebenso wie Apres-Ski-Lokale zu. Veranstaltungen sind dagegen erlaubt: indoor mit Beteiligung von bis zu 25 Personen, outdoor sind 300 Menschen erlaubt.

2-G und Maskenpflicht

Kultureinrichtungen dürfen wieder bis zu 2.000 Gäste begrüßen, sofern es zugewiesenen Sitzplätze gibt, bei Outdoor-Veranstaltungen ist die Obergrenze 4.000 Besucher; in geschlossenen Räumen gilt auch hier zusätzlich eine FFP2-Maskenpflicht. Sportbereiche dürfen (sowohl In- als auch Outdoor) mit 2-G-Nachweis genutzt werden, die FFP2-Maskenpflicht entfällt bei der unmittelbaren Sportausübung – davon betroffen sind unter anderen auch Fitnessstudios.