PCR Test
APA/EXPA/Johann Groder
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Coronavirus

Ärztekammer fordert CoV-Tests auch bei Wahlärzten

Wie vergangene Woche bekannt wurde, dürfen nun auch Hausärzte kostenlose Covid-19-Testungen durchführen. Dies gilt allerdings nur für Kassenärzte. Wahlärzte sind explizit ausgenommen, kritisieren Ärztekammer und die Interessensgemeinschaft Niedergelassener Ärzte.

In der Steiermark gibt es mehr als 900 niedergelassene Ärzte, rund ein Drittel sind Wahlärzte. Sie dürfen ihren Patientinnen und Patienten aktuell keine kostenfreien Tests anbieten und das, obwohl es derzeit täglich rund 5.000 Neuinfektionen in der Steiermark gibt und dementsprechend auch die Kapazitäten für das Freitesten knapp sind. „Eine völlig sinnlose und patientenfeindliche Verknappung der Testmöglichkeiten“, meint Ärztekammerpräsident Herwig Lindner in einer Aussendung.

Testkosten werden vom Bund rückerstattet

„Wer will, dass jeder Mensch raschen und unkomplizierten Zugang zu Tests hat, muss das kostenlose Freitesten auch bei allen Ärztinnen und Ärzten wollen“, sagen Lindner und Kammer-Vizepräsident Christoph Schweighofer. Von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), über die diese Tests verrechnet werden, könne es keinen Einwand geben, weil die Testkosten vom Bund der Krankenkasse voll rückerstattet würden, so das Argument.

Auch die Interessensgemeinschaft Niedergelassene Ärzte (IGNÄ) fordert Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) auf, Wahlärztinnen und -ärzte einzubinden. „Hier stünde eine Hundertschaft an Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung. Diese nicht zu nützen, ist gerade bei den aktuellen Fallzahlen vermessen“, meint Allgemeinmediziner Alexander Moussa von der IGNÄ – selbst Kassenarzt in Hartberg.

Langes Warten auf Testungen

Am Freitag wurden in der Steiermark 5.390 neue Covid-Infektionen nachgewiesen. Schon Ende vergangener Woche hat das Land um Verständnis gebeten, dass es bei Freitestungen zu Verzögerungen von mehreren Tagen kommen kann. „Man ist an der Kapazitätsgrenze angelangt. Das hat Auswirkungen für die Menschen selbst, aber auch für die Wirtschaft. Und es kann auch rechtliche Folgen haben“, so Moussa.

Der Bund könnte, ohne selbst Personal und Räumlichkeiten zur Verfügung stellen zu müssen, wohnortnah die vorhandene Infrastruktur nutzen, heißt es von der Interessensgemeinschaft. Alexander Moussa meint außerdem, dass von Ärztinnen und Ärzten vorgenommene Rachenabstriche eine deutlich höhere Qualität aufweisen würden, als selbst durchgeführte Gurgeltests.