Mann wegen zweifachen Mordversuchs vor Gericht
APA/KARIN ZEHETLEITNER
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Gericht

Zweifacher Mordversuch: Einweisung

Wegen zweifachen Mordversuchs wird ein 45-Jähriger in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Mann soll im Juli 2021 zwei Polizisten mit einem Messer bedroht haben.

Zu dem spektakulären Polizeieinsatz im Juli des vergangenen Jahres kam es nach einem Notruf der Ehefrau des Angeklagten: Die Frau hatte sich aus Angst vor ihrem Mann in einem Zimmer der Wohnung eingesperrt und die Polizei gerufen.

Mit Küchenmesser auf Polizisten zugelaufen

Als die Streife eintraf, soll der Mann im Stiegenhaus mit Küchenmessern in den Händen auf die Polizisten zugegangen sein. Die Beamten forderten ihn auf, stehen zu bleiben und die Waffen wegzulegen, doch darauf reagierte der 45-jährige Bosnier nicht – im Gegenteil: Er soll plötzlich ausgerastet und schreiend auf die Polizisten zugelaufen sein. Um den Mann zu stoppen, gaben zwei Beamte mehrere Schüsse ab – dabei wurde der Angeklagte am Hals, am Oberkörper und am Bauch getroffen – mehr dazu in Messer-Angreifer von Polizei angeschossen: Lebensgefahr (27.7.2021).

Schon länger psychische Probleme

Der Bosnier soll schon lange psychische Probleme haben, die sich in der Pandemiezeit noch verschärften: Der Kraftfahrer konnte nicht arbeiten, saß meistens zu Hause, las im Koran und fühlte sich zunehmend verfolgt; er behauptete, von Geistern verfolgt zu werden. „Seine Frau sperrte sich immer wieder im Schlafzimmer ein“, beschrieb die Staatsanwältin. Am Tag der Tat holte er zwei Messer aus der Küche, wetzte sie gegeneinander und behauptete, das seien Geister, die gegeneinander kämpfen würden – daraufhin verabreichte ihm seine Ehefrau einen Tee mit Beruhigungstabletten.

Nach Beruhigungstabletten eskalierte die Situation

Als der Bosnier in der Nacht aufwachte, eskalierte die Situation: Er stritt mit seiner Frau, sie sperrte sich wieder im Schlafzimmer ein und rief die Polizei. Als die vier Beamten durchs Stiegenhaus zur Wohnung kamen, empfing sie der Bosnier mit einem Messer in jeder Hand. Die Polizisten richteten ihre Waffen auf ihn und riefen ihm zu, die Messer wegzulegen – doch er reagierte nicht, sondern rannte auf die Männer zu, dabei rief er mehrmals „Allahu akbar“.

Zweifacher Mordversuch: Einweisung

Wegen zweifachen Mordversuchs wird ein 45-Jähriger in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Mann soll im Juli 2021 zwei Polizisten mit einem Messer bedroht haben.

Die Beamten rannten die Stiegen hinunter, doch der 45-Jährige kam immer näher. Schließlich gaben zwei Polizisten je drei Schüsse ab, um sich vor dem Angreifer zu schützen. Der Betroffene wurde schwer verletzt und lag zwei Monate im Koma. Die Ermittlungen gegen die Polizisten wurden eingestellt, ihr Verhalten wurde als Notwehr eingestuft.

Mandant ist „krank, kein Gewalttäter“

„Mein Mandant ist weder ein Gewalttäter, noch ein Fundamentalist“, betonte der Verteidiger: „Er ist krank und nicht Herr seiner Sinne.“ Der Betroffene selbst gab an, er könne sich an nichts erinnern. „Ich weiß nur, dass ich mit meiner Frau ein bissl gestritten habe“, erzählte er. Er war seit 2008 immer wieder in psychiatrischer Behandlung, hatte aber die Tabletten abgesetzt. „Ich wollte niemanden umbringen, es tut mir leid“, meinte er.

Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl bescheinigte dem 45-Jährigen paranoide Schizophrenie und stufte ihn als nicht zurechnungsfähig ein: „Das Gefährdungspotenzial ist sehr hoch“, meinte der Gutachter, eine Entlassung in ambulante Behandlung daher derzeit „völlig ausgeschlossen“.

Situation sei sehr bedrohlich gewesen

Die Polizisten, die an dem Einsatz beteiligt waren, gaben übereinstimmend an, dass sie die Situation als sehr bedrohlich empfunden hatte. „Er hatte einen strengen, entschlossen Blick, ich habe gewusst, der will uns etwas Böses“, schilderte einer der Beamten.

Dass die vier damals zu Fuß im Stiegenhaus hinaufgegangen sind und nicht den kleinen Lift benutzt hatten, verhinderte vermutlich Schlimmeres: „Wären wir im Lift gewesen, wäre er direkt davor gestanden, wir hätten nicht einmal die Waffe zücken können. Dann wären vielleicht vier Leute tot gewesen“, beschrieb es einer der Polizisten.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Geschworenen befanden, dass der 45-Jährige die beiden Mordversuche begangen hatte – eine Strafe sei wegen der Unzurechnungsfähigkeit nicht möglich. Der Richtersenat folgte der Empfehlung des psychiatrischen Sachverständigen und sprach sich für eine Einweisung des Bosniers in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.