Das Atomkraftwerk Krsko im Vordergrund ein Acker
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Umwelt

Krsko: Stellungnahme für alle möglich

Rund um die geplante Laufzeitverlängerung des slowenischen Atomkraftwerks Krsko läuft derzeit ein Verfahren zur Umweltverträglichkeit. Im Rahmen dieses Verfahrens können nun alle Steirerinnen und Steirer offiziell eine Stellungnahme einbringen und Bedenken äußern.

Das slowenische Atomkraftwerk Krsko soll weitere 20 Jahre betrieben und sogar ausgebaut werden, so die Pläne der Eigentümer, die derzeit in einem Umweltverträglichkeitsverfahren geprüft werden – mehr dazu in Internationale UVP für AKW Krsko erreicht (kaernten.orf.at, 10.3.2021). Doch Krsko liegt in einer ausgewiesenen Erdbebenzone, womit von diesem Kernkraftwerk für das nahe Österreich und speziell für die Steiermark generell eine erhebliche Gefahr ausgeht – mehr dazu in Nach Erdbeben: Sorge um AKW Krsko wächst (29.12.2020).

Ständig neue Bedrohungsszenarien

Atomschutz-Experte David Reinberger von der Wiener Umweltanwaltschaft kann daher nicht verstehen, dass die Anlage nun sogar weitere 20 Jahre betrieben werden soll: „Da ist einerseits die Erdbebengefährdung, die am Standort Krsko ganz besonders hoch ist, und dann haben wir die Hochwassersituation, die durch die Save entsteht und auch als problematisch zu beurteilen ist.“

Dazu kämen ständig neue Bedrohungsszenarien: „Wenn man den Absturz einer Drohne in Zagreb heranzieht, dann sieht man, dass Kernkraftwerke durch die verschlechterte Sicherheitslage einem noch größeren Risiko ausgesetzt sind.“ Die einzige Möglichkeit, hundertprozentige Sicherheit herzustellen sei daher, Krsko sofort stillzulegen, so Reinberger.

Informationsveranstaltung im Mai

In Abstimmung mit den slowenischen Behörden organisieren die Bundesländer Steiermark und Kärnten jetzt daher eine öffentliche Erörterung, die am 19. Mai in Graz stattfinden wird, erklärt Reinberger: „Die nicht nur dazu dient zu informieren, sondern auch der Bevölkerung die Möglichkeit bietet, eine Stellungnahme abzugeben oder Bedenken zu äußern.“ Diese Stellungnahmen würden dann im laufenden Verfahren berücksichtigt, so Reinberger, und in weiterer Folge Einfluss auf das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung nehmen.

Slowenien hatte freiwillig die Möglichkeit einer öffentliche Anhörung bzw. Erörterung angeboten. Man habe sich geeinigt, diese nach Ablauf der Frist für die Fachstellungnahme in Graz durchzuführen. Konkret wird die Anhörung in Abstimmung mit dem Klimaschutzministerium und slowenischen Behördenvertretern unter Organisation der Länder Steiermark und Kärnten im Rahmen des Espoo-Verfahrens durchgeführt. Termin ist Donnerstag, 19. Mai ab 17.00 Uhr im Hörsaal P1 der Technischen Universität Graz. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, Fragen können allerdings über einen Livestream, Telefon oder Email gestellt werden. Der zweite Tag der Konsultation am 20. Mai ist nicht öffentlich.

Laufzeit von Krsko bis 2043?

Das Espoo-Verfahren, benannt nach der in der gleichnamigen finnischen Stadt beschlossenen Konvention für grenzüberschreitende UVP, war auch im Vorfeld des Baus der umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 2 angewendet worden. Gemäß der Konvention ist im Rahmen dieses Verfahrens auch das Nachbarland Österreich einzubinden, gültig ist das slowenische UVP-Recht. Erforderlich wurde das Verfahren, weil Slowenien eine Laufzeitverlängerung von Krško bis 2043 anstrebt.

Ihr sei es wichtig gewesen, dass die Steirerinnen und Steirer umfassend über die Krsko-Pläne informiert werden, so die steirische Umweltlandesräting Ursula Lackner (SPÖ). „Daher habe ich gemeinsam mit meiner Kärntner Kollegin und Landesrätin Sara Schaar vehement die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung eingefordert, die diese öffentliche Erörterung nun möglich macht“, ließ Lackner mitteilen.

Verwaltungsgericht gab Berufung statt

Die slowenische Umweltbehörde war ursprünglich der Meinung gewesen, wurde mitgeteilt, dass für eine Laufzeitverlängerung keine UVP nötig sei. Diverse slowenische Umweltorganisationen haben gegen diese Entscheidung berufen und vor dem Verwaltungsgericht recht bekommen. Das Verfahren wurde Ende Mai 2021 offiziell eröffnet. Österreich nimmt daran teil, wobei die direkte Teilnahme über das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) läuft.

Seitens Österreich wird dieses UVP-Verfahren einheitlich über das BMK geführt, wobei sich zumindest mit heutigem Stand die Bundesländer Steiermark, Kärnten, Tirol, Vorarlberg, OÖ, NÖ und Salzburg daran – auch kostenmäßig – beteiligen. Die Umweltschutzorganisation Global 2000 hat eine Musterstellungnahme erarbeitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Am ersten Tag der Einreichungen haben rund 3.000 Personen davon Gebrauch gemacht.