Umfangreiche Akten beim Prozess rund um den Bierdiebstahl in der Grazer Puntigamer-Brauerei
APA/ERWIN SCHERIAU
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Gericht

Bierprozess: Elf Verurteilungen, vier Freisprüche

Der Prozess rund um einen großangelegten Bierdiebstahl in der Grazer Brauerei Puntigam ist am Mittwoch zu Ende gegangen. Elf der verbliebenen 15 Angeklagten wurden zu teilbedingten Haftstrafen sowie Geldstrafen, vier Männer wurden freigesprochen.

Der Prozess startete Anfang Mai mit zunächst 24 Angeklagten: Ihnen wurde vorgeworfen, acht Jahre lang einwandfreies Bier als Bruchware deklariert und unter der Hand verkauft zu haben; dadurch entstand laut Anklage ein Schaden von 1,7 Mio. Euro – mehr dazu in Grazer Bierprozess angelaufen (30.4.2022). Die Beschuldigten waren teilweise bereits geständig, bestritten aber die großen Mengen, die angeklagt waren – mehr dazu auch in Bierprozess: Ex-Kellermeister teils geständig (3.5.2022).

Ursprünglich 24 Angeklagte

Bei der am Mittwoch finalen Verhandlung im Grazer Straflandesgericht standen nur noch 15 der ursprünglich 24 Angeklagten vor Gericht. Neben gewerbsmäßigem Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung waren sie teilweise auch wegen Veruntreuung und Hehlerei angeklagt – der Vorwurf bandenmäßiger Abgabenhinterziehung wird gesondert verhandelt. Einige Fälle wurden diversionell erledigt, für einige Beschuldigte gab es bereits einen Freispruch.

Einer der Haupttäter, der als „Organisationsdrehscheibe“ tätig war und laut Ankläger „wegschauen musste“, soll auch rund 50.000 Euro veruntreut haben. „Sie verantworten den Gesamtschaden, weil sie für alles verantwortlich waren, was hinausgeführt worden ist“, hielt ihm der Richter nach Abschluss des Beweisverfahrens vor. „Ja, leider“, seufzte der Mann.

Ankläger: „Kontrollversagen der Brauerei“

Der Staatsanwalt sprach in seinem Schlussplädoyer von einem „Kontrollversagen in der Brauerei“, das „rechtfertigt aber nicht jahrelangen Diebstahl“, betonte der Ankläger. Die Beschuldigten hätten sich das mangelhafte Kontrollsystem und den Umgang mit der Bruchware zunutze gemacht. „Irgendwann sind sie auf die Idee gekommen, wir schaffen uns den Bruch einfach selbst.“ Er blieb auch dabei, dass der Tatbestand der kriminellen Vereinigung aus seiner Sicht erfüllt sei, denn es habe sich um „mehrere Personen, die sich zusammentun, um fortwährend jemanden zu bestehlen“ gehandelt.

Verteidigung: „Mengen zu hoch angesetzt“

Der Verteidiger eines Kellermeisters meinte, sein Mandant habe zwar 156 Kisten Bier gestohlen, mehr aber auch nicht – von Gewerbsmäßigkeit oder krimineller Vereinigung könne keine Rede sein. Dass die Mengen des gestohlenen Biers viel zu hoch angesetzt seien, darüber waren sich die Anwälte einig. „Die ganze Anklage beruht auf einem einzigen Zeugen“, prangerte ein Verteidiger zudem an. „Zuerst fladern und dann alle anderen anpatzen“ unterstütze nicht gerade die Glaubwürdigkeit des ebenfalls Angeklagten, gab der Jurist zu bedenken.

Haft- und Geldstrafen

Elf der Angeklagten wurden verurteilt: Die sechs Hauptverdächtigen bekamen Haftstrafen von 15 bis 24 Monaten, davon fünf bis acht Monate unbedingt. Fünf Beschuldigte fassten Geldstrafen aus, vier Beschuldigte wurden freigesprochen. Eine kriminelle Vereinigung erkannte der Schöffensenat – anders als der Ankläger – hinter dem Treiben in der Brauerei nicht. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Brauerei fordert 2,6 Millionen Euro

Die Brauerei möchte allerdings noch insgesamt rund 2,6 Millionen Euro von den Angeklagten. 1,7 Millionen Euro beträgt laut Anwalt der Nettowarenwert, rund 600.000 Euro entfallen auf die Steuern, der Rest sind Kosten für einen Detektiv und ein Wirtschaftsprüfunternehmen.