Bundesheer desinfiziert und übernimmt obersteirisches Pflegeheim
APA/Erwin Scheriau
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GERICHT

Prozess um Pflegeheim Tannenhof ab 2. Mai

Die vielen CoV-Fälle im Pflegeheim Tannenhof in St. Lorenzen im Mürztal haben ab 2. Mai ein Nachspiel bei Gericht in Leoben: Fünf Personen aus der Einrichtung müssen sich wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten verantworten.

Laut Landesgericht Leoben sind zwei Betreiber, der Heimleiter, die Pflegedienstleiterin und eine weitere Person aus dem Pflegedienst angeklagt.

„Handlungen und Unterlassungen“

Die Beschuldigten sollen „teils durch Unterlassung von Schutzmaßnahmen, teils durch Erteilung von Weisungen, dass nicht mehr zwischen positiv auf SARS-CoV-2 und negativ auf SARS-CoV-2 getesteten Bewohnern unterschieden werde und das ganze Pflegeheim als ‚infiziert‘ zu betrachten sei, Handlungen und Unterlassungen begangen haben, die geeignet sind, die Gefahr der Verbreitung einer anzeige- und meldepflichtigen Krankheit (…) unter Menschen herbeizuführen“, hieß es seitens des Gerichts.

18 Todesfälle

Seit Herbst 2020 sind in dem Heim 18 Bewohner an oder mit Corona verstorben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Verantwortlichen in dem Heim waren während der Pandemie überfordert, sodass das Bundesheer zum Assistenzeinsatz einrücken musste. Vorerst wurden acht Verhandlungstage bis 30. Juni anberaumt, weitere könnten aber noch folgen.