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Politik

Photovoltaik-Vorrangzonen beschlussreif

Die Steiermark will in Sachen Photovoltaikanlagen Nägel mit Köpfen machen: Der Raumordnungsbeirat schickte am Donnerstag das „Sachprogramm für erneuerbare Energien“ in Richtung Landesregierung. Damit wurden 36 geplante Vorrangzonen – also geeignete Standorte für Photovoltaik-Großprojekte – genau festgelegt.

Es wurde ein Masterplan mit viel Zündstoff: Bis 2030 will die Steiermark mit schlussendlich 2.000 Hektar Photovoltaikanlagen künftige EU-Klimaziele erfüllen.

Entscheidend sei dabei das Zusammenspiel zwischen Gemeinden und Land, erklärt Harald Grießer von der Abteilung für Landes- und Regionalentwicklung: „Die großen Anlagen rund um die Umspannwerke, die den Strom auch Richtung Endverbraucher, Industrie bringen sollen, hier ist das Land zuständig, über zehn Hektar. Die kleineren Anlagen zur regionalen Versorgung der Dörfer, der Gemeinden, der Betriebe vor Ort, Anlagen bis zu zwei bzw. zehn Hektar, hier sind die Gemeinden zuständig.“

778 Hektar verteilt auf 36 Vorrangzonen

36 Standorte für Anlagen über zehn Hektar sind nun auserkoren, aufgeteilt auf insgesamt 778 Hektar – weniger als ursprünglich geplant: Weggefallen ist etwa der Bereich rund um das Cargo Center Kalsdorf. Die größten Diskussionen und Kritiken gab es in Bad Blumau, St. Johann in der Haide und Großwilfersdorf, das größte Projekt dürfte im Bezirk Bad Radkersburg realisiert werden.

„Wildwuchs“ soll verhindert werden

Ausgewiesene Gebiete findet man am häufigsten in der Süd- und Oststeiermark, in der Weststeiermark – im Raum Voitsberg – wird eine geplante Vorrangzone aus Naturschutzgründen vorerst nicht umgesetzt. „Das Sachprogramm regelt den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien der Photovoltaikanlagen in der Steiermark und verhindert so einen Wildwuchs in unseren Naturräumen oder in den hochwertigen Agrarräumen“, so Grießer.

Strenge Kriterien

Die Flächen, wo künftig große Photovoltaikanlagen entstehen dürfen, sollen mit Hecken umrandet und so kaum sichtbar sein. Die Kriterien sind streng: Nicht gebaut werden darf aus Naturschutzgründen, bei Naturgefahren und auf Bergland über der Waldgrenze, tabu sind auch hochwertige Acker- und Waldflächen – macht gesamt drei Viertel der steirischen Landesfläche, wo derzeit keine Großanlagen stehen dürfen.

Alle drei Jahre wird evaluiert

Geeignet sind hingegen Gegenden mit leistungsstarkem Umspannwerk innerhalb eines Zehn-Kilometer-Radius, Gewerbe- und Industrie- sowie Bergbaugebiete; wirtschaftlich Sinn würden auch Flächen unter Windkraftanlagen machen, das zu realisieren wird allerdings schwierig. Was nun in zwei Wochen von der Landesregierung beschlossen wird, soll Anfang/Mitte Juni in Kraft treten; alle drei Jahre wird dann neu geprüft.