„Aula“-Cover
APA/HANS PUNZ
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Gericht

Anklage gegen „Aula“-Chefredakteur liegt vor

Die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen den Chefredakteur der 2018 eingestellten rechtsextremen Zeitschrift „Aula“ eine Anklage wegen NS-Wiederbetätigung eingebracht. Diese Anklage ist aber noch nicht rechtskräftig.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hansjörg Bacher, bestätige am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der „Kronen Zeitung“. SOS Mitmensch hatte 2018 eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts der Wiederbetätigung sowie der Verhetzung samt mehr als 200 Artikeln eingebracht, die nun zur Anklage führte – mehr dazu in Ermittlungen gegen „Aula“-Herausgeber (28.2.2020).

Anklage umfasst fast 200 Seiten

Ein Wiener Zeithistoriker hatte in den vergangenen Monaten für die Staatsanwaltschaft die „Aula“ digitalisiert und analysiert – dabei hätten sich manche der von SOS Mitmensch eingebrachten Vorwürfe offenbar bestätigt. Die Anklage umfasst fast 200 Seiten und richtet sich gegen den Chefredakteur und Herausgeber als Verantwortlichen für den Inhalt der Zeitschrift, ebenso wie gegen den Verband.

Noch nicht rechtskräftig

Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Bernhard Lehofer, der den Beschuldigten verteidigen wird, überlegt noch einen Einspruch, werde das wohl aber erst in der kommenden Woche entscheiden, wenn er die Anklage im Detail gelesen hat, heißt es.