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APA/HELMUT FOHRINGER
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Wirtschaft

Stiftungen für kika/Leiner-Mitarbeiter

In der Steiermark sind von der Insolvenz der kika/Leiner-Gruppe mindestens 166 Beschäftigte betroffen – so viele wurden zur Kündigung bereits vorangemeldet. Das Land bietet den Betroffenen zwei Stiftungen an, 25 Betriebe haben schon Interesse bekundet.

Nach derzeitigem Stand werden in der Steiermark die vier kika/Leiner-Filialen in Leoben, Liezen, Judenburg und Feldbach geschlossen, in denen bisher 380 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt waren: „166 davon sind jetzt zur Frühwarnmeldung angemeldet, das heißt, hier werden Kündigungen ab 17. und 18. Juli ausgesprochen. Ich rechne damit, dass noch einige dazukommen werden“, so Karl-Heinz Snobe, Geschäftsführer des AMS Steiermark.

Interesse von rund 25 Betrieben

Doch wie sehen die Möglichkeiten für die Betroffenen derzeit auf dem steirischen Arbeitsmarkt aus? „In diesen vier Bezirken gibt es an die 40, 45 gemeldete offene Stellen, die im weitesten Sinne mit Möbelhandel zu tun haben – vom Tischler bis zum Fachwerkzeugverkäufer, auch Baumärkte etc., und es haben sich aktuell 25 Betriebe gemeldet, die Interesse an diesen Personen angemeldet haben“, so Snobe.

Für jene, die nicht sofort einen neuen Job finden oder sich neu orientieren wollen, bietet das Land Steiermark eine Pflegestiftung und eine Insolvenzstiftung an: „Wir sind sehr breit aufgestellt; wir haben bis zu 500 Plätze frei. Das heißt, es können jetzt von kika/Leiner betroffene MitarbeiterInnen sofort einsteigen, so sie nicht einen anderen Job haben, und wir als Land Steiermark werden gut begleiten. Die Ausbildung ist auch kostenfrei“, betont Soziallandesrätin Doris Kampus (SPÖ).

Gewerkschaft rät abzuwarten

Die Gewerkschaft war bereits bei den betroffenen kika/Leiner-Beschäftigten, um sie über ihre Rechte zu informieren und rät ihnen dringend: „Wenn ein Jobangebot eines anderen Unternehmens da ist, sollten sie erst dann austreten, wenn das Unternehmen geschlossen ist, weil man laut Insolvenzordnung erst austreten kann, wenn der Betrieb geschlossen ist oder man gekündigt ist“, so GPA-Steiermark-Geschäftsführer Norbert Schunko, der warnt: Andernfalls könnten Betroffene um ihre Abfertigungsansprüche umfallen.