Grazer Schwurgerichtssaal
APA/KARIN ZEHETLEITNER
APA/KARIN ZEHETLEITNER
Gericht

Zahnärztin-Prozess auf September vertagt

In Graz ist am Montag der Prozess gegen eine Zahnärztin fortgesetzt worden, die über Jahre Zahnbehandlungen an Patienten durchgeführt haben soll, die aus ärztlicher Sicht offenbar nicht nötig waren. Dabei wurden weitere Zeugen gehört. Der Prozess wurde auf Anfang September vertagt.

Laut Anklage soll die Ärztin bei Patientinnen und Patienten nicht unbedingt notwendige Zahnbehandlungen durchgeführt haben – dabei soll für die Betroffenen von 2014 bis 2020 ein Schaden von insgesamt mehr als 80.000 Euro verursacht worden sein. Die Angeklagte wies die Vorwürfe bisher zurück.

Bei der Anhörung weiterer Zeugen am Montag gab eine Patientin der Beschuldigten an, dass sie eigentlich nur für einen Kontrolltermin bei der Zahnärztin gewesen sei: „Sie sagte mir, ich hätte Kariesbefall, aber ich konnte mir das nicht vorstellen.“ Dieser sei ihr auch nicht gezeigt worden. Außerdem habe sie keine Beschwerden gehabt, meinte die Zeugin zur Richterin. „Für mich ist eine Welt zusammengebrochen. Ich habe immer auf meine Zähne geschaut, das war mir immer sehr wichtig. Darum wollte ich das dann unbedingt in Ordnung bringen lassen“, so die Patientin. Ein Sachverständiger konnte nach mehrfacher Prüfung der Röntgenbilder keine Karies bei der Betroffenen feststellen.

Laut einer anderen Zeugin habe die Angeklagte gesagt, dass Karies ansteckend seien und gemeint, der Lebensgefährte der Zeugin solle auch zur Behandlung kommen.

Kommunikation habe gefehlt

Die Medizinerin habe der Patientin dann einen umfassenden Heilkostenplan für den linken Oberkiefer vorgelegt und die Behandlungstermine geplant – über diesen Plan sei aber nicht gesprochen worden, sagte die Zeugin: Sie habe nicht gewusst, wie es mit den Behandlungen weitergehe. Anschließend folgten auch der rechte Oberkiefer sowie beide Unterkieferhälften. Insgesamt kostete die Behandlung rund 14.000 Euro. „Hätte ich gewusst, dass die Behandlung so massiv ausfällt, hätte ich sie nie machen lassen“, so die Patientin.

Anhaltende Schmerzen bei Patientin

Abgesehen von der umfassenden Behandlung klagt die Unteroffizierin seither auch über Schmerzen – diese gehen so weit, dass sie möglicherweise ihre berufliche Karriere nicht wie geplant fortsetzen könne.

Sachverständiger stützt Anklage

Der in der Folge befragte Sachverständige stützte in seinen Ausführungen in weiten Teilen die Sicht der Staatsanwaltschaft: Die Angeklagte habe Eingriffe unzureichend protokolliert und eben auch Zähne aufgebohrt oder gerissen, obwohl es medizinisch nicht notwendig war. Seit 2021 darf die Zahnärztin in ihrer Ordination vorerst nicht mehr praktizieren. Der Prozess wurde auf den 6. September vertagt.