Grazer Schwurgerichtssaal
APA/KARIN ZEHETLEITNER
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Chronik

Freispruch nach Hundeattacke

Ein 26-jähriger Weststeirer ist am Donnnerstag am Straflandesgericht wegen schwerer Körperverletzung an seiner Großmutter vor Gericht gestanden. Der Prozess endete mit einem Freispruch und einer Geldstrafe wegen Tierquälerei.

Der 26-Jährige wohnte gemeinsam mit sechs Schäferhunden bei seiner Großmutter in einer 70 Quadratmeter Wohnung. Ende Jänner wurde die Großmutter des Angeklagten von zwei seiner Hunde attackiert und lebensgefährlich verletzt – mehr dazu in Frau nach Hundeattacke außer Lebensgefahr (30.1.2023). Der Prozess hatte bereits im Juni begonnen, musste aber vertagt werden – mehr dazu in Prozess nach Hundeattacke vertagt (22.6.2023).

Freispruch für Körperverletzung, Strafe für Tierquälerei

„Ich muss Sie leider freisprechen und ich sage bewusst leider“, so die Richterin zu dem Angeklagten im Hinblick auf den Tatbestand der schweren Körperverletzung. Grund für den Freispruch sei die Aussage der Großmutter – sie sei an der Hundeattacke selbst schuld gewesen. Die Richterin betont jedoch mehrmals, dass sie der Frau nicht glaube, aber verstehen könne, dass diese ein großes Herz habe und ihrem Enkel helfen wolle.

An den Angeklagten gewandt, betont die Richterin mehrmals, ihm müsse bewusst sein, dass seine Großmutter hätte sterben können und dass sie jetzt eine Strafe bekommen werde, an der er eine Mitschuld trage. Diese Strafe bezieht sich auf den Tatbestand der Tierquälerei, für den sich sowohl der Weststeirer als auch seine Großmutter verantworten müssen.

Geldstrafen wegen Tierquälerei für Opfer und Angeklagten

Ein Gutachten habe gezeigt, dass die Hunde vernachlässigt, nicht ausreichend gepflegt und bewegt worden seien. Der Angeklagte zeigte sich einsichtig, er habe einen Fehler gemacht, es tue ihm leid, aber er könne es nicht mehr ändern. Seine Großmutter bekräftigte, sie habe ihr Bestes getan, aber sie sehe ein, das Beste sei nicht genug gewesen.

Bezüglich der Tierquälerei endet der Prozess für den 26-jährigen ehemaligen Militärhundeführer mit dem höchsten Tagsatz und somit mit einer Geldbuße von 3.388 Euro, für seine Großmutter mit 1.600 Euro Geldbuße.