Landesgericht Graz, Akten
APA/Erwin Scheriau
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GERICHT

Klagenfurter Zahnarzt wieder in Graz vor Gericht

Ein Klagenfurter Zahnarzt, dem teils schwerer gewerbsmäßiger Betrug und Körperverletzung vorgeworfen wird, steht seit Mittwoch im Grazer Straflandesgericht vor dem Richter. Eine Diversion vom November 2021 war vom OLG Graz aufgehoben worden.

Eine Diversion vom November 2021 war vom OLG Graz aufgehoben worden. Nun muss der Prozess wieder neu aufgenommen werden, wobei es am Mittwoch aber noch kein Urteil gab. Es war nur der Auftakt zu einem umfangreichen Beweisverfahren. Weitere Verhandlungstermine werden somit folgen.

Vorwurf: Behandlungen, „nur um verrechnen zu können“

Der Zahnarzt hat verwandtschaftliche Beziehungen zum Landesgericht Klagenfurt, weshalb der Prozessauftakt im November 2021 in Graz stattfand. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mediziner vor, dass er vermutlich ab Mai 2009 unnötige Behandlungen wie Kürettagen, Weisheitszahn-Entfernungen und „Flap-Behandlungen“, bei denen das Zahnfleisch aufgeschnitten und die Zahnwurzel gereinigt wird, vorgenommen habe, „nur um sie verrechnen zu können“. Außerdem habe er der Krankenkasse teurere Behandlungen oder auch Privatleistungen, die die Patienten selbst zahlen hätten müssen, in Rechnung gestellt. Mitunter kassierte er auch Geld für Leistungen, die er gar nicht erbracht hatte, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Keine Offenlegung, keine Diversion

Beim Prozess 2021 gab es eine Diversion für den Angeklagten, die er auch annahm, doch die Staatsanwaltschaft war gegen eine Diversion. Zudem wollte der Beschuldigte zunächst seine finanziellen Verhältnisse nicht offenlegen, wodurch die Festlegung der Geldbuße schwierig war. Das Oberlandesgericht (OLG) Graz hob die Diversion letztlich im Herbst 2022 auf.

Schaden von mehr als 51.000 Euro

Beim nun erfolgten Neustart blieb in der Anklage alles wie bisher, so die Staatsanwältin am Mittwoch an. Es werden dem Mediziner zumindest 35 Fälle von Körperverletzung vorgeworfen sowie ein Schaden von mehr als 51.000 Euro. Der Beschuldigte blieb ebenfalls bei seiner Verantwortung und bekannte sich nicht schuldig. Er werde auch weiterhin von seinem Schweigerecht gebrauch machen und verwies auf die schriftlichen Ausführungen, die dem Gericht bereits vorliegen. Anschließend kündigte sein Verteidiger weitere Anträge an. Ein radiologischer Sachverständige soll beigezogen werden. Außerdem unterstellte er dem bisherigen Gutachter Befangenheit.

Wie lange der Prozess nun noch dauern wird, ist unklar. Da der Verteidiger auch einer Verlesung des Aktes nicht zustimmte und somit alle bisherigen Ermittlungsergebnisse und Gutachten verlesen werden müssen, meinte der Richter, dass „wir dann wohl noch in fünf Jahren da sitzen werden“.