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Politik

Spitalsgehälter-Gesetz: Opposition ortet Versäumnis

Die Opposition im steirischen Landtag hat eine angeblich verfassungswidrige Vorgangsweise der Landesregierung rund um das Dienst- und Besoldungsrecht der Steirischen Krankenanstalten geortet. Man wolle nun den entsprechenden Landtags-Unterausschuss einberufen.

Die Landesregierung aus ÖVP und SPÖ stellte Ende Juni ein Maßnahmenpaket für das steirische Spitalswesen vor. Die Oppositionsparteien FPÖ, Grünen, KPÖ und NEOS werfen den Regierungsparteien nun vor, den Betroffenen die Möglichkeit genommen zu haben, sich im Begutachtungsverfahren dazu zu äußern. Das Gesetz sei „still und leise“ eingebracht worden, ohne andere Parteien sowie Betroffene davon wissen zu lassen.

„Dass die Landesregierung kein ordentliches Begutachtungsverfahren für ein derart wichtiges Gesetz vornimmt, ist völlig unverständlich“, sagte FPÖ-Klubchef Mario Kunasek, der gar von einem „Verfassungsbruch“ sprach. Immerhin seien tausende Mitarbeiter von dem neuen Regelwerk unmittelbar betroffen. Man wolle den entsprechenden Unterausschuss des Landtags zur Thematik einberufen, kündigte Kunasek an.

Krautwaschl sieht wiederholte Vorgehensweise

Grünen-Klubobfrau Sandra Krautwaschl schloss sich dieser Position an. „Schon bei den Prämienzahlungen in der Elementarpädagogik hat man die Berufsgruppen auseinanderdividiert“, so Krautwaschl, die eine wiederholte Vorgehensweise ortete.

KPÖ-Klubchefin Claudia Klimt-Weithaler sprach von einer „groben Missachtung des demokratischen Prozesses und einer Respektlosigkeit gegenüber den tausenden Beschäftigten, ein derart weitreichendes Gesetz wie dieses ohne ordentliche Begutachtung durchzudrücken.“ Manche Bedenken wie bei den Gehaltsschemen des medizinisch-technischen Diensts hätten im Rahmen der Begutachtung behandelt werden können.

Betroffene sollen sich jetzt äußern

NEOS-Gesundheitssprecher Robert Reif plädierte ebenfalls für die Einberufung des Unterausschusses. Die Landtagsopposition lud „alle Interessensvertretungen und Betroffenen ein, sich mit ihren Einwendungen und Anregungen zum Gesetz“ an sie zu wenden.

ÖVP: Ausnahme sei rechtens

Bereits vor der Präsentation des Maßnahmenpakets für das Spitalswesen sei ein „breiter Prozess eingeleitet worden“, so Personallandesrat Werner Amon (ÖVP). Dabei seien sämtliche betroffene Interessensvertretungen involviert gewesen. Diese hätten auch an der öffentlichen Präsentation des Gesetzesentwurfs teilgenommen – damit sei auch das Einvernehmen mit ihnen offenkundig. „Aus Gründen der Dringlichkeit“ könne auf ein Begutachtungsverfahren verzichtet werden, da die Gehaltsänderungen bereits mit 1. September in Kraft treten sollen. Die Landesverfassung ermögliche derartige Ausnahmen: „Von einem Verfassungsbruch zu sprechen, ist daher nicht zulässig“, hieß es.