Europäischer Wolf
APA/dpa/Boris Roessler
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Chronik

Verordnung für Wolfsabschuss auf Tisch

Das Land hat einen Entwurf für eine Wolfsverordnung erarbeitet, der ab Montag begutachtet werden kann. Diese Verordnung soll regeln, in welchen Fällen ein Wolf, der innerhalb der Europäischen Union unter Schutz steht, erschossen werden darf.

Wölfe, die in der Steiermark Weidetiere reißen oder in der Nähe von Wohngebieten gesichtet werden, sorgten in den letzten Monaten zunehmend für Unruhe bei den Landwirtinnen und Landwirten und auch in der Bevölkerung. Einen Monat früher als geplant begannen etwa Ramsauer Schafbauern, ihre Herden vom Sommeralmaufenthalt auf dem Dachsteinplateau ins Tal zurückzuholen – mehr dazu in Notabtrieb der Schafe wegen Wolfsrissen (28.8.2023).

Problemwölfe dürfen „entnommen“ werden

Eine Gruppe von Vertretern verschiedener Seiten erarbeitete in den vergangenen Wochen die neuen Regeln in Bezug auf Problemwölfe – darunter Naturschutz, Jägerschaft, Landwirtschaft und Umwelt- und Landwirtschaftsressort. Der neue Entwurf sieht vor, dass Wölfe, die sich Menschen gegenüber gefährlich verhalten oder mehrmals Nutztiere verletzen oder töten, von befugten Jägerinnen und Jägern erschossen werden dürfen – in der offiziellen Aussendung des Landes ist von „entnommen“ werden die Rede.

Wolfsrisse mittlerweile EU-weites Problem

Laut Umweltlandesrätin Ursula Lackner (SPÖ), die für den Entwurf verantwortlich ist, habe man eine rechtlich abgesicherte Lösung gefunden, denn der Wolf ist EU-weit geschützt. Dass man mit dem Entwurf alle landespolitischen Möglichkeiten ausschöpfe, betont auch Agrarlandesrat Johann Seitinger (ÖVP). Er fordert, dass der strenge Schutz des Wolfes aufgehoben werden müsse, da die Zahl der Tierrisse nicht nur ein steirisches, sondern auch ein europäisches Problem geworden sei. Da Problemwölfe auch vor umfassendsten Schutzmaßnahmen nicht Halt machen würden, werde diese Verordnung auch durch die bereits seit Juli beantragbare Ankaufsförderung für Schutzzäume ergänzt, so Seitinger.

Vier Wochen in Begutachtung

Die steirische Wolfsverordnung wird ab Montag für vier Wochen zur Begutachtung aufgelegt – in dieser Zeit können Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Frühestens in Kraft treten wird sie im Oktober. Das Land schloss im Zuge der Erarbeitung der Verordnung auch eine Versicherung ab, die betroffenen Landwirtinnen und Landwirten den durch Wolfsrisse entstandenen Schaden ersetzt. Abhängig vom Alter und der jeweiligen Tierart wurden Entschädigungssummen festgelegt.

Verein „Wolfstopp“ verärgert

Kritik kommt vom Verein „Wolfstopp“. Team Steiermark Chefin Monika Brechtler übt scharfe Kritik an dem Begutachtungsentwurf: „Offensichtlich steht im Begutachtungsentwurf der verpflichtende wolfabweisende Herdenschutz für Heimweiden zu lesen. Er ist somit die Voraussetzung, um Schadenersatzzahlungen zu bekommen und den Status Schadwolf zu erfüllen. Das lehnt Wolfstopp auf das Schärfste ab“, hieß es am Samstag in einer Aussendung.

Heimweiden sind laut Entwurf Weiden, die sich in 100 Meter Umkreis um den Hof befinden. Ein 100 Meter Radius schließt mehr als drei Hektar Grund ein. Sollte sich nur ein Teil der Weide außerhalb dieses Radius befinden, würde die Fläche, die zu schützen ist, noch größer, so Brechtler. Die bereits in Kraft getretenen Förderrichtlinien für wolfabweisenden Herdenschutz sehen eine maximale Förderung von 1.000 Euro vor. „Dafür bekommt man nicht einmal ein starkes Weidegerät mit Erdung, vom geförderten Zaun kann man dann nur träumen“ kritisiert die Steiermark Chefin des Vereins. „Für ‚Wolfstopp‘ ist wolfabweisender Herdenschutz im Rahmen einer hofnahen Sicherheitsweide eine Notfallmaßnahme in Krisenzeiten der freiwillig sein muss und deutlich mehr Förderung benötigt. Die Schadwolfdefinition sowie Schadenersatzzahlungen nach Nutztierrissen müssen davon unabhängig sein“.

„Verhöhnung der Bäuerinnen und Bauern“

In Frankreich und der Schweiz erfolgen laut „Wolfstopp“ 80 Prozent der Risse in geschützten Weiden. „Im Schadensfall nicht zu zahlen und die Bauern mit maximal 1.000 Euro abzuspeisen, stellt eine Verhöhnung unserer Bäuerinnen und Bauern dar“ ärgert sich Brechtler. Der Verein forderte die Landwirtschaftskammer auf, diesem Entwurf eine klare Absage zu erteilen.