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Weitere Schuldsprüche nach Home Invasion

Der Prozess nach einem brutalen Überfall auf eine Frau im Dezember 2022 in der Nähe von Graz ist am Donnerstag mit vier weiteren Schuldsprüchen und mehrjährigen Haftstrafen im Grazer Straflandesgericht zu Ende gegangen.

Angeklagt waren insgesamt acht Männer, die teilweise zahlreiche Vorstrafen mitbrachten. Der Ankläger sprach zu Prozessbeginn von einer „verabscheuungswürdigen, widerlichen Tat“, die sich im Dezember 2022 in Stattegg nördlich von Graz ereignet hatte. Ein solcher Raubüberfall sei ganz besonders zu verurteilen, da „man sich in den eigenen vier Wänden sicher fühlen sollte“.

„Verabscheuungswürdige, widerliche Tat“

Einer der Beschuldigten war ein Bekannter des späteren Opfers und soll für die Frau Arbeiten in Haus und Garten erledigt haben. Er baute auch im Hasenstall ein Versteck ein, aus dem bei dem Überfall Münzen im Wert von fast 800.000 Euro entwendet wurden. Die Anklage ging davon aus, dass der Mann und sein Sohn die Informationen über das Versteck weitergegeben hatten.

Zwei der Angeklagten sollen daraufhin mit ihrem Komplizen mit Hilfe eines nachgemachten Schlüssels ins Haus gekommen sein und die Frau gefesselt und bedroht haben, um den Code ihres Tresors zu erfahren. Sie konnte sich in der Aufregung aber nicht daran erinnern, also nahmen die Männer ihn einfach mit. Im Inneren sollen sich 35.000 Euro befunden haben. Außerdem sollen die Räuber ein Armband im Wert von 33.000 Euro sowie die Münzen aus dem Hasenstall mitgenommen haben.

Vergangene Woche wurden vier Männer bereits verurteilt. Einer der Hehler bekam aufgrund seiner Vorstrafen 15 Monate unbedingt, der zweite zehn Monate bedingt. Für falsche Zeugenaussagen gab es für zwei weitere Beschuldigte zwei bzw. sechs Monate bedingt. Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig – mehr dazu in Home-Invasion: Haftstrafen und Vertagung (13.9.2023).

Mehrjährige Haftstrafen

Am Donnerstagabend wurden schließlich auch die anderen vier Männer wegen Raubes schuldig gesprochen: Der Tippgeber fasste acht Jahre Haft aus, sein Sohn vier Jahre. Die unmittelbaren Täter, die den Überfall verübt hatten, wurden zu sechs bzw. acht Jahren Haft verurteilt. Einer von ihnen verzichtete auf ein Rechtsmittel, alle anderen baten um drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab – die Urteile sind damit nicht rechtskräftig.