Grazer Hauptplatz
APA/ERWIN SCHERIAU
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CHRONIK

Israel-Konflikt: Versammlung in Graz verboten

Die Landespolizeidirektion Steiermark hat eine für Samstag angezeigte Versammlung in Graz in Zusammenhang mit dem Israel-Konflikt behördlich untersagt. Auch wurde die Polizeipräsenz im öffentlichen Raum verstärkt.

Weltweit folgten am Freitag zigtausende Menschen dem Aufruf der Terrororganisation Hamas zu Protesten gegen Israel: Im Iran, Irak, Jordanien und Pakistan gab es Massendemonstrationen. In Deutschland kam es zu ersten Ausschreitungen, Frankreich beklagte einen tödlichen Messerangriff, und London meldete eine eklatante Zunahme antisemitischer Vorfälle. Israel rief seine Bürgerinnen und Bürger im Ausland zur Vorsicht auf – mehr dazu in Erste Ausschreitungen nach Hamas-Aufruf (news.ORF.at).

„Erwartbare Gefährdung der Sicherheit“

Am Freitag langte eine Versammlungsanzeige mit dem Titel „Aktuelle Entwicklung in Israel/Palästina auf Basis einer grundsätzlichen Solidarität mit dem seit Jahrzehnten hart unterdrückten palästinensischen Volk“ bei der Landespolizeidirektion Steiermark als örtliche Sicherheitsbehörde für Graz ein.

Wie gesetzlich vorgesehen, unterliegt jede angezeigte Versammlung einer individuellen Prüfung der örtlichen Sicherheitsbehörde – diese ergab, dass die für Samstag angezeigte Versammlung in Graz zu untersagen ist: „Die Begründung liegt in der erwartbaren Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“, hieß es am Freitag seitens der Polizei.

Polizeipräsenz verstärkt

Die steirische Polizei sei „mit einer dementsprechenden Anzahl an Einsatzkräften auf einen möglichen Einsatz am kommenden Wochenende vorbereitet“, hieß es. Darüber hinaus wurden die seit Beginn des Konflikts angeordneten generellen Schutzmaßnahmen weiter erhöht: „Mit einer verstärkten und präventiven Polizeipräsenz von Bereitschafts- und Einsatzeinheit im öffentlichen Raum ist zu rechnen.“ Auch die Überwachungsmaßnahmen von potenziell gefährdeten Einrichtungen – etwa der Synagoge und des jüdischen Friedhofs – wurde intensiviert.

Eine konkrete Gefahr bestehe „aktuell nicht“, hieß es. Die aktuellen Maßnahmen würden im Rahmen einer Gefährdungsanalyse laufend überprüft – dabei werden auch sämtliche Informationen des Staatsschutzes auf Bundes- und Landesebene berücksichtigt.