Chronik

„Lausbubenstreich“: Polizei prüft Regressforderung

Bis zu 100 Personen von Feuerwehr, Wasserrettung und Polizei haben zwei Tage lang nach einem angeblich in die Raab gestürzten Mann gesucht. Der „Scherz“-Notanruf zweier Kinder könnte nun ein teures Nachspiel haben.

Mit Zillen und Drohnen war die Raab zwei Tage lang nach einem Mann abgesucht worden, auch Taucher waren im Einsatz. Zwei Kinder im Alter von acht und zehn Jahren meinten, sie hätten beobachtet, wie eben dieser Mann, der lediglich mit einer Unterhose bekleidet gewesen sein soll, auf einem in die Raab ragenden Betonsockel ausgerutscht ist; danach sei er auf den Hinterkopf gefallen und schließlich abgetrieben.

Zelt am Raabufer gefunden

Auch wurden Kleidungsstücke sowie ein Zelt am Flussufer der Raab sichergestellt, was die Angaben der Kinder vorerst untermauerte und erste Hinweise auf eine unterstandslose Person lieferte. Gefunden wurde allerdings nichts, und so wurde die Suche schließlich eingestellt.

„Scherz“ gegenüber Betreuer

Der ausbleibende Fahndungserfolg der eingesetzten Suchmannschaften samt Tauchern führte zu neuerlichen und intensiven Einzelbefragungen der Kinder, die den Sturz gemeldet hatten – dabei verstrickten sich diese immer mehr in Widersprüchen. Letztlich gestanden sie, den Sturz des Mannes in die Raab frei erfunden zu haben. Als Grund dafür gaben sie an, dass sie sich einen „Scherz“ gegenüber ihrem Betreuer erlauben wollten.

Kein Lausbubenstreich

All das habe aber nichts mit einem Lausbubenstreich zu tun, betonten am Freitag die Einsatzkräfte: Die Kinder hätten die Helfer in Gefahr gebracht und hohe Kosten verursacht.

Fotostrecke mit 4 Bildern

Suchaktion nach Mann in der Raab
ORF
Suchaktion nach Mann in der Raab
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Suchaktion nach Mann in der Raab
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Die Polizei will die Einsatzkosten nun den Eltern verrechnen, schildert Polizeisprecher Fritz Grundnig: „Die Landespolizeidirektion prüft jetzt, ob ein Regressanspruch an die Eltern gestellt werden kann. Das heißt, wir rechnen die gesamten Einsatzkosten zusammen und werden dann einen Endbetrag an die Eltern verrechnen. Zum einen soll es ein Signal an die Eltern sein, auf ihre Kinder einzuwirken, dass man so etwas nicht macht und dass so ein Fake- Einsatz durchaus mit hohen Kosten von bis zu mehreren 1.000 Euro verrechnet werden kann. Zum anderen sollen Kinder auch wissen, dass man solche Einsätze nicht mutwillig auslösen darf.“

Erst im August ist eine 16-jährige, die durch einen Scherzanruf in einem Einkaufszentrum einen Großeinsatz ausgelöst hatte, wegen Verleumdung zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden – mehr dazu in „Scherzanruf“: Bedingte Haft für 16-Jährige (16.8.2023)