Der Angeklagte
APA/KARIN ZEHETLEITNER
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Chronik

Killer im Darknet angeheuert: Zwölf Jahre Haft

In Graz ist am Freitag ein Mann zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, der nach einem Obsorgestreit mit seiner Ex-Frau einen Killer im Darknet angeheuert haben soll. Ans Licht gekommen war der Fall durch das amerikanische FBI, das auf den Chatverlauf aufmerksam wurde.

Freitagnachmittag kamen die acht Geschworenen zu einem einstimmigen Urteil: Der Angeklagte ist schuldig im Sinne der Anklage. Er wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Wiener erbat sich nach seiner Verurteilung drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft kündigte eine Strafberufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Killer bezahlt, dann passierte nichts

Der 33-Jährige soll versucht haben, den Streit um die Kindesobsorge mit seiner Ex-Frau auf äußerst drastische Weise zu lösen: Er heuerte im Darknet einen Killer an und bezahlte auch – doch weiter passierte nichts.

Das Geld war weg, außerdem kam eine Anklage wegen versuchten Mordes dazu – am Freitag musste sich der Wiener im Grazer Straflandesgericht vor einem Geschworenensenat verantworten. Dabei fühlte er sich nicht schuldig und verwies auf seinen damaligen „Ausnahmezustand“. Die Laienrichter glaubten dem Angeklagten nicht, dass er von sich aus von seinen Plänen wieder Abstand genommen hatte.

FBI deckte den Fall auf

Dass der Fall überhaupt ans Licht kam, ist dem FBI zu verdanken: Die amerikanischen Ermittler fanden im Darknet einen Chatverlauf, in dem es um die geplante Ermordung einer Frau in Österreich ging, und leiteten die Fakten weiter. Es stellte sich heraus, dass ein Mann im Sommer 2021 einen Killer gesucht hatte, der seine südamerikanische Frau ermorden sollte.

Sie habe „schreckliche Dinge“ getan und sollte dafür sterben. Dem Ganzen war ein heftiger Streit um die Obsorge für den gemeinsamen Sohn vorausgegangen, im Zuge dessen der Mann mit dem Kind einmal ein ganzes Jahr ins Ausland verschwand. Unter einem Pseudonym wurde er sich mit einem vermeintlichen „Killer“ einig: 7.000 Euro sollte der Mord an der Frau kosten, 9.000 wollte er zahlen, wenn sie besonders qualvoll – und per Video gefilmt – sterben würde. Er überwies knapp 6.000 Euro, dann herrschte Funkstille. Ein Jahr später trat dann das FBI auf den Plan, und die Sache flog auf.

Auftrag angeblich rückgängig gemacht

Zwei Jahre nach dem Vorfall kam nun eine neue Variante zur Sprache. Angeblich hatte der Beschuldigte am Tag nach der Auftragserteilung und Geldüberweisung alles rückgängig gemacht – doch dafür gab es bisher keinen Beweis, für die anderen Fakten schon. „Das sind nur Teile des Chatverlaufs, das sagt das FBI ausdrücklich“, betonte der Verteidiger. Sein Mandant sei überzeugt gewesen, dass die Mutter das Kind misshandeln würde.

Warum er bei der Polizei nichts davon gesagt habe, dass er den Mordauftrag zurückgezogen habe, wollte der Richter wissen. „Es ging dort alles zu schnell, und ich war in einem Ausnahmezustand“, erklärte der 33-Jährige. Eigentlich habe er im Darknet nur eine Waffe kaufen wollen, „um mir das Leben zu nehmen“, schilderte er. Dann habe ihm jemand geschrieben, „es gibt auch eine andere Lösung“. Er stimmte zu und zahlte, „aber dann konnte ich die ganze Nacht nicht schlafen und habe am nächsten Tag versucht, alles zu stoppen“.

Angeklagter: „Ich war in Ausnahmesituation“

„Wie geht es Ihnen damit, dass Ihr Kind mit der Gewissheit aufwächst, dass der Vater die Mutter umbringen wollte?“, interessierte den Vorsitzenden. „Es tut mir so leid, ich war in einer Ausnahmesituation und hatte extrem Angst um meinen Sohn“, antwortete der Befragte.

Im Chatverlauf war auch von einem zweiten Mord die Rede. „Um wen ist es denn dabei gegangen?“, wollte der Richter wissen. „Das kann ich mich nicht mehr erinnern“, antwortete der Angeklagte, es sei „schon zu lange her“.