Politik

Kultur- und Sportförderungsabgabe beschlossen

ÖVP und SPÖ haben bei der Landtagssitzung am Dienstag die Landesabgabe für Kultur- und Sportförderung mehrheitlich beschlossen. Der Beschluss erfolgte trotz eines von NEOS beauftragen Rechtsgutachtens, das das Gesetz für die Abgabe als verfassungswidrig ansieht.

Die Abgabe sieht eine monatliche Vorschreibung von 4,79 Euro vor, die künftig praktisch jeder Haushalt in der Steiermark zu bezahlen hat. Die Einnahmen werden zweckgewidmet: 75 Prozent werden für Kulturförderungsmaßnahmen verwendet, 15 Prozent für Mietkosten, Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen von Museen und Kultureinrichtungen des Landes, Sportanlagen des Landes und des Landesarchivs sowie zehn Prozent für Sportförderungsmaßnahmen.

Rechtsexperte sieht Gesetzesverstoß

Der Verfassungsexperte Wolfram Proksch will dagegen sogenannte dynamische Verweise in dem neuen Gesetz aufgedeckt haben: Diese seien ebenso wie andere juristische Details im Gesetzestext nicht verfassungskonform, das Gesetz müsse daher umfassend überarbeitet werden. NEOS will mit einem Sonderstück, für das nur ein Drittel der Stimmen im Landtag nötig sind, eine Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof erwirken und das Gesetz kippen, kündigte Klubobmann Niko Swatek schon am Montag an – mehr dazu in NEOS bringt Länderabgabe vor VfGH.

Eisel-Eiselsberg: „Ich zahle sie gerne für Sport und Kultur“

Trotz des vorliegenden Gutachtens plädierte ÖVP-Landesgeschäftsführer Detlev Eisel-Eiselsberg am Dienstag im Landtag für den Beschluss des Gesetzes: „Der Verfassungsdienst des Landes hat sich damit befasst und hält die Verweise für rechtlich zulässig und statisch. Ich denke, wir können daher der Vorlage in legistischer Hinsicht getrost zustimmen.“ Niemand zahle Abgaben gerne, doch die Frage sei, wie hoch und wofür sie verwendet werde: „Ich zahle sie gerne für Sport und Kultur“, sagte Eisel-Eiselsberg; außerdem seien jene, die es sich nicht so leicht leisten könnten, davon befreit – so wie bisher schon von der GIS.

Opposition: „Strafsteuer“ und geplantes „Wahlzuckerl“

Sowohl FPÖ-Chef Mario Kunasek als auch KPÖ-Abgeordneter Werner Murgg stärkten Swatek den Rücken und sprachen sich gegen die Abgabe aus. Die Freiheitlichen wollen die „Strafsteuer“ und den „Malus für die Steirer“ jedenfalls verhindern, und für Murgg sei das Gutachten nur ein weiterer Ansporn gegen das Gesetz zu stimmen. Der Kommunist vermutet ohnehin, dass die Abgabe im kommenden Jahr als „Wahlzuckerl“ von Landeshauptmann Christopher Drexler (ÖVP) gestrichen und ab 2025 dann nicht mehr fällig sein werde.

Mindestens 16 Stimmen im Landtag nötig

Nach einer kurzen Debatte wurde das Gesetz mit den Stimmen der schwarz-roten Regierungsparteien beschlossen. Swatek hatte bereits am Montag angekündigt, dass das Sonderstück für die Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof erst in den Tagen danach vorgelegt werden müsse. 16 Stimmen sind dafür nötig – diese schafft NEOS nur, wenn sich wohl alle Oppositionsparteien daran beteiligen. Insgesamt hat die Opposition 18 von 48 Stimmen im Landtag Steiermark.

Neben der Steiermark wird die Landesabgabe ab 2024 auch noch in Kärnten, Tirol und dem Burgenland eingehoben. Niederösterreich zählt zu jenen Bundesländern, die ab Jänner darauf verzichten, in Vorarlberg und Oberösterreich wurde noch nie eine derartige Landesabgabe zusätzlich zur GIS eingehoben.