Rettungshubschrauber
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Chronik

Rettungsheli: Einschränkungen aufgehoben

Eine Gesetzesänderung und eine Verordnung räumen der Flugrettung in Graz künftig mehr Möglichkeiten ein. Der Rettungshubschrauber kann dadurch künftig uneingeschränkt eingesetzt werden – auch in der Nacht.

Seit Jahren behindern ein altes Bundesgesetz und eine fehlende Verordnung den uneingeschränkten Einsatz des Rettungshubschraubers Christophorus 12 am Standort Graz-Thalerhof. Nun wurde von der Koalition in Wien nach langen Bemühungen – vor allem aus der Steiermark – ein Initiativantrag zur nötigen Änderung des Luftfahrtgesetzes eingebracht; außerdem sollen Rettungshubschrauber jenen von Polizei und Bundesheer gleichgestellt werden. Dafür ist eine zusätzliche Verordnung geplant – mehr dazu auch in Lösung in Posse um Grazer Flugrettung in Sicht (23.1.2024).

Start, Landung und Tanken uneingeschränkt möglich

Der Hangar des Rettungshubschraubers Christophorus 12 liegt direkt am Flughafengelände Thalerhof. Obwohl es nach Auskunft der Flugretter wohl „der sicherste Platz zum Starten und Landen in der Steiermark“ sei, machten Vorschriften einen uneingeschränkten 24-Stunden-Betrieb bisher unmöglich.

Ein am Mittwoch von ÖVP und Grünen eingebrachter Initiativantrag zum Luftfahrtgesetz würde jetzt Starten, Landen und Tanken auch außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens ermöglichen. Peter Fleischhacker, ÖAMTC-Flugbetriebsleiter, zeigt sich erleichtert, „und das ist eine Bestätigung dafür, dass dort, wo Leute gut zusammenarbeiten, auch etwas umgesetzt werden kann. Die Rechtswirksamkeit müssen wir noch abwarten, aber so wie es ausschaut, dürfen wir auch außerhalb der Betriebszeiten unseren Stützpunkt anfliegen und benutzen“.

Weniger Abhängigkeit von Austro-Control

Auch für verweigerte Schlechtwetter-Starts durch die Austro-Control scheint eine Lösung gefunden. Eine neue Verordnung soll bei Rettungsflügen die strengen Vorgaben des zivilen Luftverkehrs außer Kraft setzen: „Wir wollen den Patienten möglichst immer und überall helfen können, natürlich unter Einhaltung unserer eigenen Sicherheit und der Flugsicherheit und da sind wir einen wesentlichen Schritt nähergekommen.“ Im letzten Jahr sei es bei zumindest 20 Einsätzen zu einer verweigerten Starterlaubnis gekommen.

Hubschrauber jetzt „mit Blaulicht“

Auch Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖVP), der sich seit Monaten für eine rasche Lösung starkgemacht hat, bilanziert zufrieden: „Ich freue mich nicht nur als Notarzt, der ich ja bin, ich freue mich natürlich auch als zuständiger Gesundheitslandesrat. Es ist so, als hätte man mir als bodengebundenem Notarzt das Blaulicht weggenommen. Jetzt bekommt der Christophorus sozusagen sein Blaulicht und kann wirklich uneingeschränkt fliegen.“ Sowohl das neue Gesetz also auch die Verordnung sollen bis Mitte April in Kraft treten.