Die Verbindung von Umweltschutz und nachhaltiger Stromerzeugung klingt sinnvoll, im Fall der Koralm stehen die beiden Projekte einander aber offenbar im Weg: Seit mehr als zehn Jahren liegen die Pläne zum Pumpspeicherkraftwerk auf dem Tisch.
Hindernis für Pumpspeicherkraftwerk
2015 fasste die Landesregierung den Beschluss, das Landschaftsschutzgebiet Koralpe um 70 Prozent zu verkleinern – damit lag das Kraftwerk außerhalb der Schutzzone, und das Land kam zum Schluss, dass dadurch keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Es kam in der Folge zu Einsprüchen, und das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass das Kraftwerk weiterhin UVP-pflichtig sei. Die Folge war ein positives UVP-Verfahren und die Bewilligung des Landes im Jahr 2021.
In der Zwischenzeit wurde auch das aktuelle Europaschutzgebiet Thema – ein neuerliches Hindernis für das Pumpspeicherkraftwerk. Die Landesregierung legte am Donnerstag den Grundstein, damit eine entsprechende Verordnung in einer Woche abgesegnet werden kann und Teile der Koralm dann offiziell Europaschutzgebiet sind. Das steirische Gebiet der Koralm umfasst 750 Hektar in drei Gemeinden.
Bis Ende 2025 soll es 61 solcher ausgewiesenen Landschaftsbereiche in der Steiermark geben, so Ursula Lackner (SPÖ), zuständige Landesrätin für Umwelt und Naturschutz: „Das ist sehr erfreulich, weil sich dieses Schutzgebiet nun in eine große Zahl an schon verordneten Schutzgebieten einordnet“.
Wegen des „montanen Borstgrasrasens“ hat die Europäische Kommission das Gebiet auf der Koralm vor mehr als zehn Jahren als Naturschutzgebiet nominiert. Inzwischen habe die Artenvielfalt zugenommen, und zusätzliche Pflanzen und Moore werden unter Schutz gestellt, so Lackner; außerdem sei das Potenzial groß, das Europaschutzgebiet in einigen Jahren zu erweitern.
Verfassungsgerichtshof am Zug
Weiter offen bleibt hingegen, ob das geplante Pumpspeicherkraftwerk auf der Koralm errichtet werden darf. Derzeit ist der Verfassungsgerichtshof am Zug: Dort heißt es, es seien die Anfänge des Projekts und damit die Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes im Jahr 2015 zu klären – der Verfassungsgerichtshof hat nämlich Bedenken, dass die Landesregierung damals nicht alle Interessen ausreichend abgewogen haben könnte und ohne nachvollziehbare Begründung 70 Prozent der Schutzfläche gestrichen worden seien.
Die steirische Umweltanwältin Ute Pöllinger gibt zu bedenken, dass sich seit Projektstart die Technik sehr stark weiterentwickelt habe. Ob aus heutiger Sicht die erwartbare Energie den Eingriff in die Natur rechtfertige, das müsse dann wieder die zuständige Abteilung des Landes abwägen – aber noch ist die Entscheidung des Höchstgerichtes ausständig, und bis dahin liegt das Projekt weiter auf Eis.