Chronik

Jugendliche schwer verletzt: Alkolenker verurteilt

Ein Oststeirer ist am Mittwoch in Graz zu einer Geldstrafe und einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden, weil er im Vorjahr stark betrunken einen Verkehrsunfall verursacht und Fahrerflucht begangen hatte. Dabei wurde eine Jugendliche schwer verletzt.

Der 31-Jährige war am Abend des 17. Novembers nach vier Bier auf nüchternen Magen, wie er sagte, mit einem Transporter nahe Pöllau am Heimweg – an dem Tag fand ein Perchtenlauf bei einem Lokal statt, und zahlreiche Gäste parkten rund um die Diskothek auf Wiesen und am Straßenrand.

Vor Gericht gab der Mann an, dass er von der Veranstaltung gewusst habe – er wohne ja ganz in der Nähe. Auf seinem Weg kam er an der Veranstaltung vorbei, und er habe auch sein Tempo wegen eines vor ihm abbiegenden Wagens reduziert. Mit rund 50 km/h habe es dann aber plötzlich einen „Klescher“ gemacht – mehr dazu in 17-Jährige nach Alkunfall in Lebensgefahr (18.11.2023).

„Ich war in einem Schockzustand“

„Ich habe sie nicht gesehen. Ich war dann in einem Schockzustand“, sagte er zur Richterin. Er sei weiter und nach Hause gefahren, erst am Weg habe er realisiert, dass er einen Menschen erfasst habe. Zu Hause erzählte er seiner Lebensgefährtin davon, die sofort zur Unfallstelle fuhr; er selbst kehrte ebenfalls mit einem Nachbarn zurück und stellte sich der Polizei.

„Es ist passiert, es tut mir leid“

„Es ist passiert, es tut mir leid“, sagte er reumütig. Es sei eine falsche Entscheidung gewesen, einfach weiterzufahren. Als er sich stellte, wurden bei einem Alkomat-Test 1,16 Promille bei ihm festgestellt – laut Staatsanwaltschaft hätte er dennoch das Mädchen auf der Straße sehen müssen. „Ich bin froh, dass es ihr wieder halbwegs gut geht. Sie hatte Glück und ich vielleicht auch“, sagte der Oststeirer in seinen Schlussworten vor der Urteilsverkündung.

Geldstrafe, bedingte Haftstrafe

Die Richterin sprach den Mann der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Neben der Geldstrafe von 6.240 Euro wurde eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt ausgesprochen. „Sie sind zu schnell gefahren und alkoholisiert gewesen. Der Unfall wäre vermeidbar gewesen“, so die Richterin. Der Angeklagte nahm nach Rücksprache mit seinem Verteidiger das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab – das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.