Gericht

Mordversuch-Prozess: 15 Jahre Haft

Ein 59-Jähriger ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht wegen versuchten Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt worden: Er soll im September 2023 versucht haben, seine Frau aus einem Fenster im fünften Stock eines Wohnhauses zu werfen.

Passanten waren durch die lauten Schreie der Frau auf den Vorfall aufmerksam geworden. Der Angeklagte gab am Dienstag vor Gericht an, er sei stark alkoholisiert gewesen und könne sich an nichts erinnern. Die Frau sagte aus, sie habe nur „frische Luft schnappen wollen“.

Fest steht, dass an diesem Abend der Mongole nach dem Genuss einer ganzen Flasche Wodka auf seine Frau losgegangen sein dürfte. Er drängte sie zum offenen Fenster und versuchte laut Zeugen, sie durch ruckartige Bewegungen hinunterzustoßen. Die Frau schrie in ihrer Angst „wie am Spieß“, so der Ankläger, was ihr vermutlich das Leben gerettet haben dürfte. Zwei Personen wurden aufmerksam, eine rief zum Fenster hinauf, der Mann solle aufhören, die zweite verständigte die Polizei – mehr dazu in Mann wollte Ehefrau aus Fenster stoßen (10.9.2023).

„Wir wissen nicht, was er wollte“

Der Verteidiger erklärte am Dienstag, dass die meisten Fakten der Anklage stimmen würden, der Alkoholkonsum und alles, was die Zeugen gesehen hatten. „Das Dilemma ist, dass wir nicht wissen, was er wollte“, meinte der Anwalt.

„Wissen Sie von dem Vorfall gar nichts mehr?“, fragte der Richter beim Angeklagten nach. „Nein“. „Gab es schon vorher Probleme mit Ihrer Frau?“, hakte der Vorsitzende nach. „Wir haben keine Probleme, ich habe sie nie geschlagen“, betonte der Befragte. „Eine harmonische Ehe also“, stellte der Richter fest und versuchte nochmals zu erfahren, was tatsächlich passiert ist. „Hat sie Fenster geputzt, und Sie wollten sie retten, wollte sie frische Luft schnappen oder wollten Sie sie umbringen?“, bot der Richter mehrere Varianten an. „Ich kann mich nicht erinnern“, war alles, was der 59-Jährige dazu sagte.

„Mir war schlecht“

Die Ehefrau hatte nach der ersten Befragung ihre Angaben zurückgezogen, daher konnte der Staatsanwalt nichts davon verwenden – bei der Verhandlung wollte sie nun doch aussagen. Sie gab an, bei der Polizei ihren Mann nie belastet zu haben. Der Richter hielt ihr vor, dass sie angegeben habe, mehr als zur Hälfte aus dem Fenster gehangen zu sein und keine Möglichkeit gehabt zu haben, sich festzuhalten: „Ich hatte Angst um mein Leben“, lautete ihre damalige Aussage.

Nun bestritt die Zeugin alles: „Mir war schlecht, und ich bin zum Fenster gegangen, um frische Luft zu schnappen“. Bei der Polizei hatte sie ausgesagt, ihr Mann habe gesagt „Jetzt stirbst du“. „Das habe ich nicht gesagt“, wehrte sie ab und blieb dabei, es sei ihr nur um die frische Luft gegangen. „Wir bemühen uns, um Frauenmorde aufzuklären und Frauen zu schützen, aber da müssen die Opfer auch mitmachen“, zeigte sich der Richter verärgert.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Geschworenen glaubten die Variante mit dem Verlangen nach frischer Luft nicht und befanden den 59-Jährigen für schuldig des versuchten Mordes – er wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.