Gerichtsakten
ORF.at/Zita Klimek
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Gericht

Ehefrau mit 40 Stichen ermordet: Einweisung

Ein „außergewöhnlich brutaler Femizid“ ist laut Anklage am Montag am Landesgericht Leoben im Mittelpunkt gestanden. Ein 62-Jähriger soll im November 2023 in Pöls seine Ehefrau durch 40 Messerstiche getötet haben. Das Gericht verfügte eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

Das Paar war seit 1987 verheiratet und hatte einen gemeinsamen Sohn. Die 57-Jährige arbeitete in einem Seniorenheim, wo sie nach Verdächtigungen ihres Mannes einem Pfleger nähergekommen sein soll – im Prozessverlauf konnte der Angeklagte den vermeintlichen Nebenbuhler aber weder genau beschreiben noch seinen Namen nennen.

Mordwaffe: 34 Zentimeter langes Küchenmesser

Am 7. November 2023 ging um 17.20 Uhr ein Notruf bei der Polizei ein: Ein Streit der beiden Eheleute wegen der angeblichen Untreue war völlig außer Kontrolle geraten. Der 62-Jährige wollte einen Knutschfleck am Hals seiner Frau entdeckt haben; er ging in die Küche, holte ein 34 Zentimeter langes Küchenmesser und stach damit seiner Frau, die Zeitung lesend im Wohnzimmer saß, in den Hals.

Sie rannte weg, doch er verfolgte sie; im Stiegenhaus des Mehrparteienhauses attackierte er sie weiter, ebenso vor dem Haus. Die Gerichtsmedizinerin verzeichnete insgesamt 40 wuchtige Stiche in Kopf, Gesicht, Hals, Schulter, Schlüsselbein und den Rücken. In den Einvernahmen gestand der Pensionist alles – mehr dazu in Mordverdacht in Pöls: Ehemann geständig (8.11.2023).

Hilfe im Krisenfall

Berichte wie dieser können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Österreichweit und in den Bundesländern gibt es Anlaufstellen, die Rat und Unterstützung im Krisenfall anbieten.

Die österreichweite Telefonseelsorge ist ebenfalls jederzeit unter 142 gratis zu erreichen. Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene bietet auch Rat auf Draht unter der Nummer 147.

Motiv: Eifersucht

Als Motiv gab der Angeklagte Eifersucht an – das Ehepaar soll bereits in den Tagen vor der Tat mehrfach heftig gestritten haben. „Glauben Sie immer noch, dass Ihre Frau fremdgegangen ist?“, fragte der Richter den 62-Jährigen. „Ja“, lautete die knappe Antwort. Als „Beweise“ führte er Pornofilme auf dem Laptop seiner Frau und Spuren auf der Unterwäsche an; außerdem habe sie ständig neue Kleidung gekauft. Der Richter gab zu bedenken, dass das Opfer im Heim Dienstkleidung getragen habe. „Wozu also neue Kleidung für einen Liebhaber?“, stellte er in den Raum.

Der Enkel des Angeklagten und des Opfers – er war am Tag der Tat zu Besuch und erlebte alles mit – hatte in der kontradiktorischen Vernehmung angegeben, seine Großeltern hätten besonders in den drei bis vier Wochen vor der Tat immer wieder laut gestritten; er habe auch gesehen, wie der Großvater die Handtasche seiner Frau durchsucht hatte.

„Schalter im Kopf umgedreht“

„Bei ihm hat sich ein Schalter im Kopf umgedreht“, meinte der Verteidiger, der die Tat seines Mandanten nicht beschönigte, sondern nur auf das Geständnis verwies. Im ursprünglichen Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen galt der 62-Jährige als zurechnungsfähig, er leide jedoch an einer wahnhaften Störung. Beim Prozess revidierte der Sachverständige seine Meinung: Das sei nur ein Zwischengutachten gewesen, so der Sachverständige.

Die acht Geschworenen entschieden einstimmig, dass der 62-Jährige den Mord begangen habe, sie befanden aber auch, dass er nicht zurechnungsfähig sei, wodurch er nicht zur Verantwortung gezogen werden kann: Der Pensionist wird in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingeliefert. Er nahm die Entscheidung an, die Anklägerin gab keine Erklärung ab – die Entscheidung ist somit nicht rechtskräftig.