Angeklagter im Gerichtssaal
APA/Erwin Scheriau
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Gericht

Doppelte Berufung im Arzt-Prozess

Nach dem Urteil im Fall des oststeirischen Arztes haben sowohl Staatsanwalt als auch Verteidigung Berufung angekündigt. Der Angeklagte war am Donnerstag nach einem längeren Verfahren zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden.

Es war bereits die zweite Auflage des Prozesses, die am Donnerstag mit dem Urteil endete; im ersten war der Mediziner im November 2017 freigesprochen worden – mehr dazu in Kinder gequält: Oststeirischer Arzt verurteilt.

Diskussion über Geldstrafe

Der Richter sprach den Arzt in einigen, aber nicht in allen Punkten schuldig. Die für viele unverständlich niedrige Geldstrafe von 1.920 Euro setzte sich aus 480 Tagsätzen zu je vier Euro zusammen. Der Tagsatz ergibt sich aus dem Einkommen, und da der Angeklagte derzeit Notstandshilfe bezieht, konnte kein höherer Satz angenommen werden. Zusätzlich muss der Beschuldigte jedem seiner vier Kinder 1.000 Euro zahlen – mehr dazu in Kritik nach Urteil gegen oststeirischen Arzt.

Oberlandesgericht am Zug

Die Staatsanwaltschaft wird laut Anklage-Sprecher Hansjörg Bacher volle Berufung anmelden, ebenso die Verteidigung. Die Anwältin des Arztes, Klaudia Reißner, meinte: „Wir haben eigentlich gehofft, dass jetzt einmal Ruhe ist.“ Nun ist allerdings das Oberlandesgericht am Zug. Dort wird entschieden, ob die Strafe passt, hinauf- oder hinabgesetzt wird oder ob das Verfahren noch einmal durchgeführt werden muss.