Landesgericht Graz
ORF.at/Roland Winkler
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Gericht

Dschihadistenprozess in Graz fortgesetzt

Am Dienstag ist in Graz der Prozess gegen sechs mutmaßliche Dschihadisten fortgesetzt worden. Die Zeugen am sechsten Verhandlungstag zeigten sich dabei teilweise nicht sehr auskunftsfreudig.

Die gebürtigen Türken müssen sich wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation sowie einige wegen staatsfeindlicher Verbindung vor dem Straflandesgericht in Graz verantworten – mehr dazu in Dschihadistenprozess in Graz hat begonnen , Dschihadistenprozess: Alle Vorwürfe „Lüge“, Dschihadisten-Prozess: Vereinsobmann am Wort und in Erinnerungslücken bei IS-Prozess.

Angst um Familie

Die Befragung der sechs Beschuldigten fand am Dienstagvormittag unter strenger Bewachung statt. Der erste Zeuge, der bereits als Mitglied einer terroristischen Vereinigung rechtskräftig verurteilt wurde, kam in Begleitung von sechs Justizwachebeamten – seine Handschellen wurden nicht einmal während der Befragung entfernt.

Aus Angst um sich und seine Familie würde der 27-Jährige nicht aussagen, erklärte er gleich zu Beginn. Die Richterin erinnerte ihn daraufhin, dass er bereits bei seinem Prozess ausgesagt hätte. Auf die Frage „Was heißt für Sie Jihad?“ antwortete er zum damaligen Zeitpunkt etwa: „Man soll sich bemühen, ein besserer Mensch zu werden.“ Er wurde zu zwölf Jahren verurteilt, wegen falscher Beweisaussage könnte jetzt noch eine Strafe dazukommen.

„Ich will mit niemandem etwas zu tun haben“

Der 27-Jährige hatte sich in Syrien der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen. Bei Kämpfen wurde ihm in beide Oberschenkel geschossen. Für die medizinische Behandlung kam er wieder nach Österreich, wo er nach wie vor medizinisch betreut wird.

„Ich will mit niemandem etwas zu tun haben“, betonte der Zeuge und weigerte sich auch zu sagen, ob er einen Beschuldigten kennen würde. Als die Richterin ihn fragte, ob er Angst vor den Angeklagten hätte, antwortete der 27-Jährige: „Darüber will ich nicht reden, ich möchte in dieser Verhandlung nicht aussagen.“ Selbst nach mehrmaligem Nachhaken der Richterin verweigerte er die Aussage und auch die Drohung einer Anzeige zeigte wenig Wirkung.