Manfred Walzl
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Chronik

Walzl: „Ein Krankenhaus ist kein Gefängnis“

Nach der Messerattacke in Graz herrscht tiefe Betroffenheit. Der Täter soll noch kurz vor der Attacke in der Psychiatrie eines Krankenhauses gewesen sein. Der Gerichtspsychiater Manfred Walzl betont, dass ein Krankenhaus kein Gefängnis sei.

Bis zuletzt befand sich die 33-Jährige laut Polizei in einem sehr kritischen Zustand. Am Mittwoch gab die Polizei schließlich bekannt, dass die Grazerin am Nachmittag an den Folgen ihrer schweren Verletzungen im LKH Graz gestorben ist – mehr dazu in Messerattacke in Graz: Frau in Lebensgefahr und in Opfer nach Messerattacke in Graz gestorben.

Der mutmaßliche Täter – ein 27-jähriger Grazer – gab bei den Einvernahmen an, noch am Tag vor der Tat in stationärer psychiatrischer Behandlung gewesen zu sein – was derzeit noch von den Ermittlern überprüft wird.

Besondere Kriterien

Grundsätzlich gilt: Befinden die Ärzte, dass der Patient für sich selbst oder für andere eine Gefahr darstellt und dass es keine alternative Behandlungsmöglichkeit gibt, dann wird er in einer sogenannten geschlossenen oder geschützten Abteilung untergebracht. Für die Entlassung gelten dann besondere Kriterien, erklärt der Grazer Gerichtspsychiater Manfred Walzl: „War er zum Beispiel eingewiesen nach dem Unterbringungsgesetz, dann entscheidet eine Kommission bestehend aus Richter, externen Gutachter und natürlich auch dem Behandlerteam über eine Offenlegung, dann kann er die Klinik verlassen.“

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Gerichtspsychiater Manfred Walzl spricht über die zwei tödlichen Messerattacken, die sich am Dienstag in der Steiermark ereignet haben.

Psychisch kranke Menschen einfach wegzusperren, wie nach solchen tragischen Fällen oft generell und vorschnell gefordert wird, ist in der Realität nicht möglich. Walzl betont, „dass ein Krankenhaus für Psychiatrie kein Gefängnis ist. Der Patient, der ganz normal behandelt wird im offenen Bereich, der kann auch die Station gegen den Rat der Ärzte zum Beispiel verlassen“.

Patient hat auch Eigenverantwortung

Und nach einer Entlassung geht es auch noch um die Eigenverantwortung des Patienten: „Da kann es natürlich auch einmal passieren, dass eine Medikation, vor allem dann, wenn der Betroffene wieder in Freiheit ist, nicht mehr eingenommen wird, und es kann die Erkrankung wieder durchbrechen.“

Ob es im aktuellen Fall so gewesen sein könnte, muss ebenfalls noch ermittelt werden. Der Beschuldigte wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Graz vorläufig in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen und befindet sich mittlerweile im LKH Graz 2, Standort Süd, im sogenannten forensisch psychiatrischen Akutbereich.