Chronik

Amtsmissbrauch: Niggas-Prozess fortgesetzt

In Graz ist am Mittwoch der Prozess gegen den Lannacher Langzeitbürgermeister Josef Niggas (ÖVP) fortgesetzt worden. Die Anklagepunkte: Amtsmissbrauch und Untreue. Der Prozess wurde vertagt

Es geht zunächst einmal um 32 Wahlkarten, die für die Gemeinderatswahl 2015 auf Geheiß des Bürgermeisters für ein Seniorenwohnheim ausgestellt worden waren. Der Bürgermeister erklärte bei seiner Befragung, die Heimleiterin habe ihn ungefähr zehn Tage vor der Wahl darum gebeten, also ging er zum Servicecenter und „überbrachte die Botschaft“. Dort saß eine Mitarbeiterin – die nun ebenfalls angeklagt ist – und stellte die Karten aus – mehr dazu in Amtsmissbrauch: Niggas-Prozess vertagt (28.7.2020).

Dienstanweisung? „Ich überbrachte die Botschaft“

Es ging immer wieder darum, ob der Bürgermeister der Frau eine Dienstanweisung erteilt hatte oder nicht. Er gab an, das sei nicht nötig gewesen, „weil sie sowieso zuständig war“. Die Richterin gab zu bedenken, dass Wahlkarten eigentlich von jedem persönlich beantragt werden müssten, daher sei das „aus Ihrem Mund eine Dienstanweisung“. Der Angeklagte beteuerte: „Ich würde das nie mehr machen, dass ich so eine Botschaft überbringe“. Die Zweitangeklagte bot eine etwas andere Version: Sie habe die Wahlkarten auf ausdrückliche Anweisung ausgestellt, nicht zuletzt, weil sie Konsequenzen befürchtete.

„Das ist mir leider passiert“

Der zweite Anklagepunkt betraf Anschaffungen für die Gemeinde, die der Bürgermeister bewilligt hatte, für die aber kein Beschluss im Gemeinderat vorlag – es handelte sich um Messer und Batterien für eine Hackschnitzelanlage, außerdem Zubehör für den Schützenverein. Alles zusammen hatte einen Wert von rund 7.000 Euro. „Das ist mir leider passiert, dass ich das übersehen habe“, meinte der Beschuldigte zu den fehlenden Beschlüssen. Von einer Bereicherungsabsicht sei keine Rede gewesen, betonte auch sein Verteidiger.

Mehrere Zeugen wurden gehört, konnten aber nur wenig beitragen. Ein Amtsleiter aus der Gemeinde erklärte, er habe „keine Ahnung“ von der Anschaffung und Verwendung der Gegenstände. Auf die Frage, wie der Führungsstil des Ortschefs sei, antwortete er: „Er weiß, was er will“. Auch ein zweiter Gemeindebediensteter konnte nicht viel beitragen, er gab an, man habe „10.000 Belege händisch gegenzeichnen müssen“.

„Vier-Augen-Prinzip umgangen“

Als Zeugin war auch eine Vertreterin des Rechnungshofs geladen, gegen die der Bürgermeister seinerseits eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwalt eingebracht hat: Er wirft der Frau vor, ihre Kompetenzen „bei Weitem“ überschritten zu haben – mehr dazu in Anklage gegen Lannacher Bürgermeister steht (8.6.2020). Sie hatte beanstandet, dass die Messer für die Hackschnitzelanlage mit einer Kreditkarte bezahlt wurden. „Es wurde nicht gegengezeichnet und das Vier-Augen-Prinzip umgangen“, beanstandete die Zeugin. „Aus meiner Sicht war das eine persönliche Anschaffung, auch wenn die Anlage 14 Personen gehört und von der Gemeinde verwendet wird.“

Da einige Zeugen nicht erschienen waren, wurde der Prozess vertagt – fortgesetzt wird am 21. Oktober. Wenn alles nach Plan läuft, sollte es dann auch ein Urteil geben.