Brand Obersdorf
BFV Liezen / Schlüßlmayr
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Gericht

Zweifache Brandstiftung: Landwirt freigesprochen

Jener Landwirt, der in Leoben wegen Brandstiftung, schweren Betrugs und Tierquälerei vor Gericht gestanden ist, ist freigesprochen worden. Dem Mann wurde vorgeworfen, sein Anwesen in Brand gesteckt zu haben, um die Versicherungssumme zu kassieren.

Insgesamt brannte es in Obersdorf bei Bad Mitterndorf seit 2011 viermal: Bei dem ersten Brand im Jahr 2011 hat eine defekte Kühltruhe den Brand bei einem Nachbarn ausgelöst. Im Jahr 2016 könnte es auch ein technischer Defekt gewesen sein, Brandstiftung kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft, die in diesem Fall gegen Unbekannt ermittelt. Die Brände auf dem Bauernhof des Angeklagten in den Jahren 2015 und 2020 seien laut Brandermittler aber durch Brandstiftung herbeigeführt worden – mehr dazu auch in Großbrand auf Bauernhof war Brandstiftung (21.3.2020).

Staatsanwalt vermutete auch Versicherungsbetrug

Laut Anklage soll konkret der 51-Jährige den Brand im März 2020 an insgesamt drei Stellen in einem Hallengebäude sowie in einem Nebengebäude gelegt haben. Durch das Feuer brannten ein großes Stallgebäude, eine Garage und zwei kleinere Nebengebäude ab; außerdem wurde auch ein Nachbarhaus zerstört, und 40 Hühner kamen ums Leben – mehr dazu in Anwesen in Flammen: Großbrand in Obersdorf (19.3.2020).

Laut Staatsanwaltschaft hätte der Angeklagte unmittelbar vor den Bränden in den Jahren 2015 und 2020 eine Neubewertung seiner Gebäude durchführen lassen, wodurch die Versicherungssumme in beiden Fällen hinaufgesetzt worden sei. Da der Landwirt versucht haben soll, den entstandenen Schaden bei der Versicherung zu kassieren, war er neben zweifacher Brandstiftung und Tierquälerei auch wegen schweren Betruges angeklagt.

Im Zweifel für den Angeklagten

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, der Verteidiger sprach von einer Verkennung der gesamten Beweisergebnisse. Insgesamt wurden rund 40 Zeugen gehört, am letzten Verhandlungstag am Dienstag sagten drei Ermittler aus. Die Indizienkette sei aber nicht dicht genug gewesen – deshalb wurde der Angeklagte im Zweifel freigesprochen.