Gericht

Spinraza-Spritze erkämpft: Auch zweite Instanz gewonnen

Der jahrelange Rechtsstreit um den Einsatz des Medikaments Spinraza bei spinaler Muskelatrophie ist am Grazer Oberlandesgericht auch in zweiter Instanz zugunsten des 15-jährigen Georg Polic entschieden worden.

Das Medikament Spinraza wurde 2017 in Österreich zugelassen und in der Steiermark bisher nur Säuglingen verabreicht, in anderen Bundesländern auch Erwachsenen. Der Grund: Der Einsatz des Medikaments bei spinaler Muskelatrophie ist bei Babys und Kleinkindern medizinisch anerkannt, bei Erwachsenen ist die Verwendung des sehr teuren Wirkstoffs nach Meinung mancher Ärzte nicht immer zielführend, so dass die Betroffenen die Kosten im Falle einer Behandlung selbst tragen müssen – mehr dazu auch in Muskelschwund: Petition für Therapie gestartet (17.7.2020).

Georg Polic bekam insgesamt acht Spritzen zu je 77.000 Euro, die über private Spenden finanziert wurden. Ende des Vorjahres brachte seine Anwältin Karin Prutsch eine einstweilige Verfügung ein, der das Gericht zustimmte – mehr dazu in Behandlung mit Spinraza gerichtlich erkämpft (12.1.2021) – seit damals wurde der 15-Jährige am LKH Graz gratis behandelt.

Entscheidung rechtskräftig

Die KAGes hatte eine außergerichtliche Einigung abgelehnt, da man befürchtete, einen Präzedenzfall zu schaffen, aufgrund dessen „Ärzte oder öffentliche Spitalsträger per Gerichtsbescheid Wunschbehandlungen jeglicher Art durchführen müssen“, hieß es. Die KAGes hatte daher berufen, nun hat das Oberlandesgericht in zweiter Instanz die Berufung abgelehnt, somit ist die Entscheidung rechtskräftig. Es gibt zwar die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs, doch „dem rechne ich keine Chancen ein“, so Prutsch.