Der 24-Jährige hält in seiner Wohnung im Bezirk Gries einen Gecko und insgesamt elf Schlangen. Eine davon kam ihm offenbar aus und verkroch sich in der Toilette des Nachbarn, wo es dann zu dem Schlangenbiss kam – mehr dazu in Schlange tauchte aus Toilette auf und biss zu.
Ausreichend gefüttert und artgerecht gehalten
Nun steht fest, dass der 24-Jährige seine Tiere behalten darf. Vonseiten des Referats für Veterinärangelegenheiten in Graz heißt es, dass es keinen Grund zur Abnahme gebe: Die Schlangen seien ausreichend gefüttert, nicht vernachlässigt und artgerecht gehalten. Es gebe zwar einige Nachbesserungen, die der Mann erfüllen muss, das reiche aber nicht für eine Abnahme der Tiere.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt
Eines bleibt dem Schlangenhalter aber nicht erspart: Er wurde – ähnlich wie bei Hundebissen – wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt – mehr dazu in Ermittlungen nach Schlangenbiss am WC.