Razzien gegen Muslimbrüder und Hamas
APA/ERWIN SCHERIAU
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Chronik

Operation „Luxor“: Razzia teils rechtswidrig

Die Hausdurchsuchungen im Zuge der Operation „Luxor“ bei mutmaßlichen Mitgliedern der Muslimbruderschaft Ende des Vorjahres war zum Teil rechtswidrig. Zu dieser Erkenntnis kam jetzt das Oberlandesgericht Graz.

Eine Woche nach dem Anschlag in Wien hatten im November 2020 Razzien im Auftrag der Staatsanwaltschaft Graz gegen Vereine mit möglicher Verbindung zur Muslimbruderschaft und der Hamas stattgefunden. In der Steiermark, Kärnten, Niederösterreich und Wien gab es Dutzende Hausdurchsuchungen und Ermittlungen gegen 70 Beschuldigte – mehr dazu in Operation „Luxor“ gegen Muslimbrüder und Hamas (9.11.2020). Auch eine Grazer Moschee war davon betroffen – mehr dazu in „Luxor“: Auch große Grazer Moschee betroffen (10.11.2020).

Verdachtslage war „nicht ausreichend“

Gegen diese Hausdurchsuchungen gab es insgesamt neun Beschwerden. Das Oberlandesgericht Graz (OLG) gab nun allen Beschwerdeführern recht und erklärte die Hausdurchsuchung in diesen Fällen für rechtswidrig, bestätigte die Sprecherin des Oberlandesgerichts Graz, Elisabeth Dieber, am Dienstag einen Bericht der „Presse“ gegenüber der Austria Presse Agentur: „Die Hausdurchsuchungen bei ihnen haben nicht dem Gesetz entsprochen.“ Sie erklärte, dass nach Ansicht des OLG die Verdachtslage vor den Hausdurchsuchungen bei diesen neun Fällen nicht ausreichend für die Razzia gewesen sei.

Bei den Razzien standen Wohnungen, Wohnhäuser, Geschäfts- und Vereinslokale im Visier der Ermittler. Es waren umfassendes Beweismaterial sichergestellt und Vermögenswerte „in Millionenhöhe“ eingefroren worden, „massenhaft Datenträger“ wurden seither gesichtet.

Weitere Beschwerden noch anhängig

Noch nicht entschieden sei über mehrere andere Beschwerden im Fall „Luxor“, die dem OLG vorliegen. Darin gehe es um die Beschlagnahme von Beweismaterial sowie das Einfrieren von Konten, sagte Dieber. Im Mai hatten die Beschuldigten außerdem den bestellten Gutachter beeinsprucht – hier steht die Entscheidung des Landesgerichts Graz noch aus, ob ein anderer oder derselbe wieder bestellt wird, hieß es am Dienstag seitens der Staatsanwaltschaft Graz.

Ermittlungen werden weitergeführt

Die aktuelle Entscheidung des OLG sei jedenfalls noch nicht eingelangt, meinte der Sprecher Hansjörg Bacher, weshalb es inhaltlich keine weitere Stellungnahme dazu gebe. Es handle sich aber um „verschiedene Rechtsauffassungen, die zu akzeptieren sind“, so Bacher, der betonte, dass die vorliegende Entscheidung aufgrund der Verdachtslage vor den Hausdurchsuchungen entstanden sei. Das ändere nun nichts an den laufenden weiteren Ermittlungen, die jedenfalls weitergeführt würden.