3-G-Kontrolle am Handy
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Coronavirus

Praxistest für „3-G“ am Arbeitsplatz

Ab sofort müssen alle, die arbeiten gehen und dabei Kontakt zu anderen Menschen haben, geimpft, genesen oder getestet sein. Wie aber die „3-G“-Kontrollen in der Praxis ausschauen sollen, ist laut Wirtschaftskammer in der Verordnung nicht genau geklärt.

Viele Unternehmer fragten bei der Rechtsberatung der Wirtschaftskammer nach, was genau zu tun ist, denn dass kontrolliert und nachgewiesen werden muss, ist sicher – sonst drohen Strafen.

Kontrollen laut Verordnung

Das Ziel der „3-G“-Regelung am Arbeitsplatz ist eindeutig: Die Gefahr, sich am Arbeitsplatz mit dem Coronavirus anzustecken, soll so gering wie möglich werden – im Interesse der Unternehmer und der Mitarbeiter. Deshalb muss laut Verordnung auch kontrolliert werden, sagt Ingrid Totz, Leiterin des Rechtsservice der Wirtschaftskammer: „Hier wird darauf hingewiesen, dass man stichprobenartige Kontrollen vornehmen soll, Schwerpunktkontrollen. Man sollte Aushänge, Hinweise und Belehrungen durchführen.“

3-G-Pflicht am Arbeitsplatz in Kraft

Für viele war der Dienstag der erste Arbeitstag, an dem sie an ihrem Arbeitsplatz einen 3-G- Nachweis erbringen mussten; dieser gilt seit gestern und soll helfen, die Zahl der Neuinfektionen einzudämmen. Am Dienstag mussten 317 Patienten mit Covid auf einer Intensivstation behandelt werden, die 7-Tage-Inzidenz lag bei über 400.

Wie genau diese Kontrollen stattfinden sollen oder wie oft, das sei aber nicht geregelt – deshalb werde das auch voraussichtlich von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt, so Totz.
Auch die Frage, ob die Nachweise der Mitarbeiter gespeichert werden dürfen, sei datenschutzrechtlich nicht geklärt: „Weil das rechtlich so problematisch ist, raten wir den Unternehmern, dafür die Zustimmung des Mitarbeiters einzuholen.“

„Bis zum Verlust des Arbeitsplatzes“

Genauso wie der Unternehmer verpflichtet sei zu kontrollieren, sei der Mitarbeiter verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, denn sonst drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen, so Totz: „Eventuell der Verlust des Entgeltes, weil die Arbeitsleistung in dem Zusammenhang nicht möglich ist, bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes.“

Ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer die „3-G“-Regelung einhalten, kontrolliert die Bezirkshauptmannschaft: Wird die Regelung nicht eingehalten, drohen Unternehmen Strafen bis zu 3.600 Euro und Mitarbeitern bis zu 500 Euro.

PCR-Gurgeltests ab Dienstag erhältlich

Die Steiermark startet mit den PCR-Gurgeltests am Dienstag nach dem Allerheiligen-Wochenende. Bezogen werden können sie vorerst in 211 Apotheken, zurückgegeben werden können sie neben den Apotheken auch in den Spar-Supermärkten. Das Ergebnis soll spätestens 24 Stunden nach Abholung vorliegen, abgeholt werden die Testkits Montag bis Donnerstag zweimal täglich und Freitag bis Sonntag einmal täglich – mehr dazu in Am Dienstag starten die PCR-Gurgeltests und in Länder bauen PCR-Gurgeltestangebot aus (news.ORF.at).