Landesgericht Graz
ORF.at/Roland Winkler
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Gericht

Bordell-Prozess: Schuld- und Freisprüche

Im Grazer Straflandesgericht ist Donnerstagabend ein Prozess um einen angeblichen Betrug in einem Nachtlokal zu Ende gegangen. Nur ein ehemaliger Kellner wurde verurteilt, der Bordellbesitzer und ein Geschäftsmann wurden freigesprochen.

Die Versionen von Anklage und Verteidigung waren von Anfang an ziemlich kontrovers. Die Staatsanwältin zeigte sich überzeugt, dass der 51-jährige Bordellbesitzer und seine mutmaßlichen Komplizen einem Stammgast, der als Landwirt mehrere Häuser besaß, seinen Besitz abnehmen wollten – also erlaubten sie ihm, im Lokal anschreiben zu lassen. Plötzlich standen auf der Rechnung 870.000 Euro, was er nie und nimmer konsumiert haben könne, ist der Gast überzeugt. Der Bordellchef wollte „zur Absicherung“ ins Grundbuch bezüglich dreier Liegenschaften gehen, und der Mann willigte ein – mehr dazu in Betrug im Bordell: Gäste abgezockt? (3.11.2021).

Die Beschuldigten leugneten großteils diese Taten, das sei alles nur vom Landwirt erfunden. Vielmehr soll er sich vom Bordellbesitzer Geld geborgt haben, das dieser seinerseits von seinem mitangeklagten Geschäftsmann holte. Die Konsumationsschulden habe es nie gegeben, das seien alles Darlehen gewesen, so die Männer.

Haftstrafe für ehemaligen Kellner – nicht rechtskräftig

Anfangs war auch eine ehemalige Kellnerin angeklagt, sie wurde aber schon bald freigesprochen – mehr dazu in Betrug im Bordell: Kellnerin freigesprochen (18.11.2021). Donnerstagabend wurde nun der frühere Kellner zu 21 Monaten, davon 14 bedingt, verurteilt, der Bordellbesitzer und der Geschäftsmann wurden freigesprochen – die Urteile sind nicht rechtskräftig.