Ein einzelner Wolf
pixabay/raincarnation40
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Politik

Entwurf zur Wolfsverordnung liegt vor

Der mit Spannung erwartete Entwurf zur Wolfsverordnung ist am Montag veröffentlicht worden – und der Herdenschutz und die Entscheidungsfindung zum Abschuss sorgen bereits für Kritik. Von der Landespolitik gibt es keine Reaktionen.

Wölfe, die in der Steiermark Weidetiere reißen oder in der Nähe von Wohngebieten gesichtet werden, sorgten in den letzten Monaten zunehmend für Unruhe bei den Landwirtinnen und Landwirten und auch in der Bevölkerung. Einen Monat früher als geplant begannen etwa Ramsauer Schafbauern, ihre Herden vom Sommeralmaufenthalt auf dem Dachsteinplateau ins Tal zurückzuholen – mehr dazu in Notabtrieb der Schafe wegen Wolfsrissen (28.8.2023).

Das Land erarbeitete nun einen Entwurf für eine Wolfsverordnung, der ab Montag begutachtet werden kann. Diese Verordnung soll regeln, in welchen Fällen ein Wolf, der innerhalb der Europäischen Union unter Schutz steht, erschossen werden darf – mehr dazu in Verordnung für Wolfsabschuss auf Tisch.

11. September: Die Wolfsproblematik

Die vermehrten Wolfsrisse in der Steiermark führten in den vergangenen Monaten zu heftigen Diskussionen zwischen Landwirten und Tierschützern. Nun ist die neue Verordnung des Landes in die Begutachtungsphase gegangen, nach der problematische Wölfe geschossen werden dürfen.

Der nun vorliegende Begutachtungsentwurf ist drei Seiten lang. Von einem „Schadwolf“ spricht man demnach, wenn er „sachgerechte geschützte Nutztiere“ reißt.

Wolfssichere Zäune gefordert

Bauern müssten, sofern es möglich ist, für Herdenschutz sorgen, ihre Tiere also durch wolfssichere Zäune schützen – das stößt vielen sauer auf, denn eine Umzäunung, meist auch elektrisch, ist teuer, die Förderungen des Landes gering. Dieser Herdenschutz wird auch von der Landwirtschaftskammer kritisch gesehen, er dürfe die Bauern aber wirtschaftlich nicht überfordern.

Jägerschaft fordert „dritte Stimme“

Die Jägerschaft wiederum kritisiert, wie festgelegt werde, ob ein Wolf geschossen werden dürfe oder nicht, so der stellvertretende Landesjägermeister Andreas Kühberger: „Was wir sicher in der Begutachtung beeinspruchen werden, ist das, dass zwei Sachverständige entscheiden, ob der Risiko- oder der Problemwolf entnommen wird, und da sehe ich das große Problem – erstens gibt es eine Pattstellung und zweitens, wo sind die Betroffenen mit im Boot? Ich fordere da schon, dass die Landwirtschaftskammer und die Jägerschaft gemeinsam zum Beispiel einen Wildökologen namhaft macht.“

Entwurf zur Wolfsverordnung liegt vor

Der mit Spannung erwartete Entwurf zur Wolfsverordnung ist am Montag veröffentlicht worden – und der Herdenschutz und die Entscheidungsfindung zum Abschuss sorgen bereits für Kritik. Von der Landespolitik gibt es keine Reaktionen.

Entwurf liegt vier Wochen auf

Der Entwurf zur Wolfsverordnung liegt ab sofort vier Wochen zur Begutachtung auf – in dieser Zeit können Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Frühestens in Kraft treten wird die Verordnung im Oktober.