Georg Polic
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Chronik

Spinraza-Spritzen: KAGes muss Kosten ersetzen

Im jahrelangen Streit zwischen der KAGes und einem schwer kranken Steirer gibt es eine Entscheidung: Laut OGH muss die KAGes dem mittlerweile 18-Jährigen die Kosten für die Behandlung seiner spinalen Muskelatrophie ersetzen – konkret rund 210.000 Euro.

Das Medikament Spinraza wurde 2017 in Österreich zugelassen, in der Steiermark lange Zeit aber nur Säuglingen verabreicht, in anderen Bundesländern dagegen auch Erwachsenen. Der Grund: Der Einsatz des Medikaments bei spinaler Muskelatrophie ist bei Babys und Kleinkindern medizinisch anerkannt, bei Erwachsenen war die Verwendung des sehr teuren Wirkstoffs nach Meinung mancher Ärzte nicht immer zielführend, sodass die Betroffenen die Kosten im Falle einer Behandlung selbst tragen mussten – mehr dazu auch in Muskelschwund: Petition für Therapie gestartet (17.7.2020).

Georg Polic bekam ab 2019 im Ordensklinikum Linz der Barmherzigen Schwestern mehrere Spritzen zu je 77.000 Euro, die über private Spenden finanziert wurden. Seine Anwältin Karin Prutsch-Lang brachte Ende 2020 eine einstweilige Verfügung ein, der das Gericht zustimmte – mehr dazu in Behandlung mit Spinraza gerichtlich erkämpft (12.1.2021) – seit damals wurde der mittlerweile 18-Jährige am LKH Graz gratis behandelt. Laut OGH-Urteil bekommt Polic nun aber auch das Geld für die ersten durch Spenden finanzierten Spritzen zurückbezahlt – konkret geht es dabei um 210.000 Euro.

„Es wäre zu irreversiblen Schäden gekommen“

Prutsch-Lang schildert: „Wir haben ja zuerst, als die KAGes die Behandlung verweigert hat, nur mit Spendengeldern erreichen können, dass die ersten Behandlungen durchgeführt werden. Und hätten wir das damals nicht gehabt, wäre es mit Sicherheit zu einer irreversiblen Gesundheitsschädigung gekommen. Allenfalls hätte Georg gar nicht die Zeit überlebt bis zur Behandlung – das werden wir Gott sei Dank nie wissen. Und jetzt zum Schluss haben wir, weil die KAGes verpflichtet wurde, die Behandlung zu übernehmen, diese Gelder zurückgefordert, weil sie eigentlich von der KAGes zu bezahlen gewesen wären – und das haben wir jetzt gewonnen.“

Richtungsweisende Entscheidung

Mittlerweile ist es nicht mehr notwendig zu klagen: Patienten mit dieser seltenen Erkrankung erhalten die Spritzen auch in der Steiermark, doch auch die letzte Entscheidung des OGH zugunsten von Georg Polic ist richtungsweisend, „denn wenn in Zukunft jemandem eine notwendige Behandlung verweigert wird, hat er nicht nur ein Recht auf eine einstweilige Verfügung, sondern wenn durch Spendengelder seine Behandlungen finanziert werden, kann er diese dann zurückfordern – und das ist das erste Mal in Österreich gelungen.“

Gesundheitszustand verbessert sich

Zum Befinden des am Sonntag 18 Jahre alt gewordenen Georg Polic meinte seine Anwältin, dass er weiterhin in Behandlung sei und „sein Gesundheitszustand nicht nur stabil ist, sondern sich immer weiter verbessert“.

Die Krankenanstaltengesellschaft KAGes betont in einer Aussendung, das Urteil sei ihrerseits vollinhaltlich erfüllt und die Zahlungen umgehend geleistet worden. Von dem Geld will sich Polic einen besseren, sehr teuren Rollstuhl kaufen.