Gericht

Grazer Prozess um Bluttat in Algerien erneut vertagt

Eine Bluttat in Algerien beschäftigt schon seit Jahren das Grazer Landesgericht. Am Donnerstag wurde erneut gegen einen Mann verhandelt, der in seiner Heimat einen Kontrahenten erstochen haben soll. Die Verteidigung möchte weitere Zeugen – es wurde erneut vertagt.

Der Vorfall, um den es geht, ereignete sich 2019 in Constantine in Algerien: Der Angeklagte soll damals einen Mann durch Stiche in Brust und Rücken getötet haben.

Der 26-Jährige fühlt sich nicht schuldig, sondern gab bisher immer an, dass sein Cousin der Täter gewesen sei. Unmittelbar nach dem tödlichen Streit fuhr er mit einem Taxi nach Tunesien und flüchtete in weiterer Folge ins Ausland – laut Verteidiger war diese Reise allerdings schon lange geplant. Auf der Tatwaffe fanden sich keine DNA-Spuren des Beschuldigten, er will den Verstorbenen gar nicht gekannt haben.

Fall beschäftigt Grazer Gericht seit Jahren

Im Mai 2020 wurde er schließlich im Bezirk Leibnitz aufgegriffen – mehr dazu in International gesuchter Mann gefasst (24.5.2020). Weil er in Österreich aufgegriffen wurde, muss der Fall hier verhandelt werden, der Prozess musste aber wegen eines Richterwechsels heuer neu begonnen werden – mehr dazu in Prozess um mutmaßlichen Mord in Algerien vertagt (26.4.2023).

Bei der Verhandlung am Donnerstag ging es vor allem um die Frage, ob und wie die beiden Zeugen, die die Verteidigung beantragt hat, gehört werden könnten. Angeblich kann einer dieser Zeugen das Alibi des Angeklagten bestätigen.

Bereits vor Monaten wurde ein Amtshilfeersuchen an die algerischen Behörden gestellt, doch dieses hat Österreich noch immer nicht verlassen. Der Richter erklärte nun, er werde ein zweites Mal versuchen, die Zeugen zu laden. „Es gibt keine Alternative“, meinte der Verteidiger.

In Algerien zum Tod verurteilt

Die Verhandlung wurde erneut vertagt, als nächster Prozesstermin wurde der 14. Dezember angesetzt. Ob es da allerdings zu einem Urteil kommt, ist fraglich. In Algerien wurde der 26-Jährige in Abwesenheit wegen Mordes zum Tod verurteilt, daher kommt eine Auslieferung nicht in Frage.