Der Angeklagte
APA/KARIN ZEHETLEITNER
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Gericht

Mord und fahrlässige Tötung: Lebenslange Haft

In Graz ist am Freitag ein 29-Jähriger wegen Mordes und fahrlässiger Tötung zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll seine Lebensgefährtin erstochen und bei einem Verkehrsunfall einen unbeteiligten Autofahrer getötet haben. Das Gericht verfügte auch eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

Der Angeklagte fühlte sich schuldig des Totschlags im Affekt und der grob fahrlässigen Tötung. Laut Gerichtspsychiater weist der Oberösterreicher eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Anteilen auf, außerdem leidet er an Panikstörungen – mehr dazu in Mutmaßlicher Doppelmörder vor Gericht (8.1.2024).

„Echte Beziehung“ mit späterem Opfer

Die Beziehung des angeklagten Oberösterreichers und des Opfers wurde am zweiten Verhandlungstag nochmals kurz beleuchtet, als ein guter Freund der Getöteten als Zeuge befragt wurde: Dieser schilderte, dass die Frau, die als Domina gearbeitet und den 29-Jährigen als Kunden kennengelernt hatte, auch privat eine diesen Neigungen entsprechende Partnerschaft mit dem Mann führte.

Der Beschuldigte hatte angegeben, er habe mit der Frau eine „echte Beziehung“ geführt, er wollte ihr auch einen Heiratsantrag machen. „Den hätte sie nie angenommen, er war nicht der Typ Mann, auf den sie sonst gestanden ist“, war der Zeuge überzeugt.

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Hilfe im Krisenfall

Österreichweit und in den Bundesländern gibt es Anlaufstellen, die Rat und Unterstützung im Krisenfall anbieten.

Die österreichweite Telefonseelsorge ist ebenfalls jederzeit unter 142 gratis zu erreichen. Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene bietet auch Rat auf Draht unter der Nummer 147.

Zur Bluttat war es dann gekommen, als die Frau im Zuge eines Streits den Mann aufforderte, die Wohnung zu verlassen. Da nahm der Oberösterreicher ein Messer und stach immer wieder auf sein Opfer ein.

Anschließend setzte er sich ins Auto und raste laut Anklage in suizidaler Absicht in ein entgegenkommendes Fahrzeug. Er selbst wurde schwer verletzt, der andere Lenker starb noch an der Unfallstelle – mehr dazu in Doppelmord in Graz: Täter erstmals befragt (27.4.2023).

Sachverständiger: Abrupter Spurenwechsel

Der Verteidiger sah in den Taten eine „Tötungshandlung im Affekt“ und „grob fahrlässiger Tötung“: Sein Mandant habe bei dem Unfall das Lenkrad mit der linken Hand gehalten und um 180 Grad gedreht, um eine Wunde am Unterarm anzuschauen. Das konnte der Verkehrssachverständige aufgrund der Spurenlage nicht nachvollziehen. „Es ist von einem abrupten Spurenwechsel auszugehen“, meinte er und ergänzte: „Eine unbewusste Auslenkbewegung ist fahrtechnisch auszuschließen“.

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Der Unfallort
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Nach Einschätzung der Gerichtspsychologin und des Gerichtspsychiaters leidet der Angeklagte an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Anteilen und Panikstörungen, die seine Zurechnungsfähigkeit bei der Tat herabgesetzt haben, ohne sie aber aufzuheben.

Einweisung in forensisch-therapeutisches Zentrum

Die Geschworenen berieten mehr als drei Stunden. Im Fall der getöteten Frau entschieden die Laienrichter, dass es sich um Mord gehandelt habe, doch im zweiten Fall glaubten die Mehrheit dem Angeklagten, dass der Zusammenstoß nicht beabsichtigt war. Das Urteil lautete auf lebenslange Haft und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum und ist nicht rechtskräftig.