Bundesheer desinfiziert und übernimmt obersteirisches Pflegeheim
APA/Erwin Scheriau
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Gericht

Prozessauftakt ohne Schuldbekenntnis

Nach den vielen CoV-Fällen und 18 Toten hat am Dienstag der Prozess am Landesgericht Leoben zum Pflegeheim Tannenhof in Sankt Lorenzen im Mürztal begonnen. Fünf großteils leitende Angestellte müssen sich verantworten; schuldig fühlt sich niemand.

Ende 2020 waren in dem Pflegeheim Tannenhof von 49 Heimbewohnern 38 an Covid erkrankt, 18 starben. Weil auch ein Großteil des Personals mit dem Coronavirus infiziert war, musste das Bundesheer aushelfen. Die Ermittlungen ergaben strafrechtlich relevante Missstände – mehr dazu in „Tannenhof“: Gutachten liegen vor (22.7.2021).

Ab Dienstag müssen sich deshalb fünf Angeklagte vor Gericht verantworten – mehr dazu in Fünf Angeklagte in der Causa Tannenhof (1.3.2023). Es sind fünf leitende Mitarbeiter bzw. Verantwortliche des Pflegeheims Hof in Sankt Lorenzen, die auf der Anklagebank sitzen. Strafrechtlich müssen sie sich wegen des Vergehens der vorsätzlichen Gefährdung von Personen durch übertragbare Krankheiten verantworten – mehr dazu in Prozess zu Pflegeheim Tannenhof beginnt.

Vorwurf: Vorsätzliche Gefährdung

Den Beschuldigten wird zum Prozessauftakt am Dienstag vorgeworfen, dass sie „teils durch Unterlassung von Schutzmaßnahmen, teils durch Erteilung von Weisungen, dass nicht mehr zwischen positiv auf SARS-CoV-2 und negativ auf SARS-CoV-2 getesteten Bewohnern unterschieden werde“, Handlungen begangen hätten, die zur Verbreitung der ansteckenden Krankheit geführt haben sollen.

Zum Prozess, der auf vorerst elf Tage anberaumt ist, waren alle pünktlich erschienen, Zuschauer gab es nur wenige. Die Staatsanwältin beschränkte sich zu Beginn auf den Satz, sie verweise auf den Strafantrag, weitere Ausführungen gab es nicht, womit nicht alle Verteidiger einverstanden waren.

Zwei Angeklagte verweigerten die Aussage

Schweigsam gaben sich auch der Erst- und der Drittangeklagte, die der Geschäftsführung angehört hatten – sie wollten keine Angaben machen. Sehr wortreich führte dagegen der Verteidiger der beiden Männer aus, dass die Medien an allem schuld seien: „Durch die Medien wird Druck erzeugt, deswegen sitzen wir hier“. Er sei überzeugt, „der wahre Grund, warum wir hier sind, ist, dass wir Corona medial aufarbeiten“.

Dass so viele Menschen in dem Heim gestorben seien, habe verschiedene Ursachen, aber „die Schuld bei den Angeklagten zu suchen, ist extrem falsch“. Der Strafantrag gründe auf dem Gutachten einer Sachverständigen, die seinen Ausführungen nach befangen sei, da sie in einem Konkurrenzunternehmen arbeiten würde.

Zweifel an Tests und Masken

Sehr ausführlich äußerte sich der Anwalt des zweiten Beschuldigten, der auch eine leitende Funktion innehatte. „Es geht hier um die Wiedererlangung der Wahrhaftigkeit“, startete er seinen Eröffnungsvortrag und beklagte gleich, dass „keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, die gegen gewisse Narrative verstoßen, überhaupt zugelassen werden“. Was er damit meinte, wurde klar, als er die Aussagekraft von PCR-Tests zum Nachweis einer Infektion und die Wirksamkeit von FFP2-Masken zur Eindämmung der Ansteckung anzweifelte.

Dem Pflegeheim wurde auch vorgeworfen, die Quarantänebestimmungen nicht genau eingehalten zu haben. Es habe sich nicht um Quarantäne, sondern um Isolation gehandelt, und „es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse, dass Isolation schädlich ist“. Schuld an den Vorfällen seien die gewesen, „die keine Norm geschaffen haben, die keine Check-Listen zur Verfügung gestellt haben“, wetterte der Verteidiger, der von einer „Zeit der echten Unwahrhaftigkeit“ sprach.

Frage der Kompetenz im Mittelpunkt

Die Anwältin der Pflegedienstleiterin sah ihre Mandantin als „Bauernopfer, das vorne hingestellt wurde“. Die Frau habe die Missstände wie unzureichende Schutzkleidung und mangelnde Desinfektion der Krankenzimmer sehr wohl erkannt, aber „sie hatte diesbezüglich keine Kompetenz“. Die Situation im Pflegeheim sei „sehr angespannt“ gewesen. „Meine Mandantin hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles getan“, betonte die Anwältin. Auch der fünfte Angeklagte verwies darauf, dass er gar nicht die Kompetenz gehabt hätte, etwas zu ändern, daher fühle er sich auch nicht schuldig.

Details zu hygienischen Zuständen

Die Richterin erwähnte in ihrer Befragung etwa Mäusekot, Spinnweben und klebrige Türschnallen bei Patientenzimmern. „Haben Sie das weitergemeldet?“, fragte die Vorsitzende. Ja, so der Beschuldigte, doch es habe keine zusätzliche Hilfe gegeben und auch kein explizites Hygienekonzept. Die Pflegedienstleiterin hatte versucht, mit einem Konzept aus einer anderen Einrichtung die nötigsten Punkte abzudecken. Der Prozess wird Mittwochfrüh fortgesetzt; nach der Befragungen der Angeklagten sollen zahlreiche Zeugen gehört werden.