Reh in Wiese
Getty Images/iStockphoto/Xeipe
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Chronik

Freilaufende Hunde reißen jährlich 250 Rehe

Abseits der Debatte über mögliche Wolfsrisse in der Steiermark macht die steirische Jägerschaft einmal mehr auf jenen Schaden aufmerksam, den freilaufende Hunde durch ihren Jagdinstinkt verursachen. Davon betroffen sind vor allem Rehe, die meist qualvoll verenden.

Aktuell ist es vor allem der Wolf, der für Schlagzeilen und Debatten sorgt, nachdem es unter anderem auch in der Steiermark mehrere Sichtungen und auch mutmaßliche Wolfsrisse gab – mehr dazu in Drei Schafe verendet: Spuren weisen auf Wolf hin (9.5.2023) sowie in Wolf war in Pernegg an der Mur unterwegs (1.4.2023). Bis zuletzt war sich die Landespolitik aber uneins, wie man mit der Wolfsproblematik umgehen will – mehr dazu in Gemeinden fordern „Wolfsrichtlinien“ vom Land (23.6.2023) und in Wölfe: Rasche Lösung gefordert.

Fünf gerissene Rehe pro Woche

Doch auch die nahen Verwandten des Wolfes, die Hunde, verursachen durch ihren natürlichen Jagdinstinkt jedes Jahr großen Wildschaden, nämlich dann, wenn sie unerlaubterweise frei herumlaufen.

Der Deutschlandsberger Bezirksjäger Johann Silberschneider spricht steiermarkweit von rund fünf Rehen pro Woche, die von Hunden gerissen werden: „Es gibt immer Höhen und Tiefen, aber die Bandbreite liegt circa zwischen 150 und 350 Rehen pro Jahr. Die Dunkelziffer ist sicher um einiges höher, denn wir finden ja nicht alle getöteten Tiere. Wir sehen auch nicht jeden jagenden Hund. Und wir wissen auch nicht, wie viele von einem Hund getriebene Rehe eine Straße überqueren und dort Opfer eines Verkehrsunfalls werden.“

Tiere sterben qualvollen Tod

In der Regel sei es für die Rehe ein qualvoller Tod – egal, ob sie von den Hunden in den Tod gehetzt oder schwer verletzt werden, denn Hunde hätten laut Silberschneider „das professionelle Jagen“ und „das Töten verlernt“, und das unterscheide Hunde klar vom Wolf: „Ein Wolf ist darauf trainiert, dass er in erster Linie auf die Kehle, auf einen Drosselbiss geht, um das Wild schnellstmöglich zu töten. Bei einem Hund ist es sicher viel dramatischer, der fängt hinten bei den Schlögeln an zu beißen und beim Bauch, das heißt, der beginnt oft das Reh bei lebendigem Leib schon anzufressen.“ Laut Jagdgesetz dürfen wildernde Hunde vom Jäger erschossen werden, praktiziert werde das aber nicht, betont Silberschneider.

Leinen- und Beißkorbpflicht

Laut Landessicherheitsgesetz müssen Hunde in der Öffentlichkeit angeleint sein oder einen Beißkorb tragen. Ausnahmen gibt es auf ausgewiesenen Hundewiesen sowie für Therapie-, Jagd- und Diensthunde von Einsatzorganisationen.

Bis zu 2.000 Euro Strafe

Im äußersten Fall müssen uneinsichtige Hundebesitzer mit einer Anzeige rechnen, erklärt die Bezirkshauptfrau von Deutschlandsberg, Doris Bund: „Wenn gegen Bestimmungen des Landessicherheitsgesetzes verstoßen wird, was die Hundehaltung betrifft, dann ist es eine Verwaltungsübertretung, und das ist mit einer Geldstrafe von bis zu 2.000 Euro zu bestrafen.“

Allein im Bezirk Deutschlandsberg gab es im Vorjahr 22 Anzeigen, weil Hunde nicht angeleint waren. In ähnlich vielen Fällen wurden Personen von einem Hund, der nicht ordnungsgemäß verwahrt oder angeleint war, gebissen. Im letzteren Fall kann die Behörde bei groben Verstößen auch die Abnahme des Hundes anordnen.