Nach wochenlangen Verhandlungen war die Stimmung unter den elf Angeklagten – sie alle stehen wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung, der kriminellen Organisation und der staatsfeindlichen Verbindung vor Gericht – schon merkbar gereizt: Jede Zeugenaussage wurde kommentiert oder heftig bestritten.
Ein mögliches Urteil könnte bereits am Freitag fallen. Zunächst sollen letzte Zeugen gehört werden. Es folgen die Schlussplädoyers der sechs Verteidiger und des Staatsanwalts. Anschließend werden die Geschworenen beraten.
Die Chronologie:
Die Angeklagten – acht Männer und drei Frauen – müssen sich wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung, der kriminellen Organisation und der staatsfeindlichen Verbindung verantworten – mehr dazu in:
- Gutachter beim Dschihadisten-Prozess (27.11.2019)
- IS-Prozess: Zeugin belastet Angeklagte (26.11.2019)
- Prediger im Dschihadistenprozess befragt (19.11.2019)
- Dschihadistenprozess: Frau eines Moschee-Leiters befragt (12.11.2019)
- Wieder Dschihadistenprozess in Graz (7.11.2019)
„Meine Antwort: Keine Antwort.“
Unter den Zeugen war auch der Sozialarbeiter eines Mannes, der selbst in einem der Dschihadisten-Prozesse verurteilt worden war. Er wurde vor einigen Tagen in diesem Verfahren gehört, blieb aber bei allen Fragen bei der stereotypen Wendung: „Meine Antwort: Keine Antwort.“
Nun gab sein Betreuer an, dass sein Schützling ein etwas auffälliges Verhalten an den Tag gelegt habe. So schrieb er in der Gefängniszelle seinen Namen mit Blut an die Wand oder entfernte aus seinem österreichischen Ausweis den Bundesadler.
Moscheebesuch von Mutter verboten
Ein weiterer Zeuge, ein junger Mann, bemühte sich deutlich, sich als weit entfernt von radikalem Gedankengut zu präsentieren. Er habe jedoch ganz von sich aus die Absicht gehabt, nach Syrien in den Dschihad zu gehen. Seine Mutter hatte ihm schließlich den Besuch in jener Wiener Moschee, in der der Erstangeklagte predigte, untersagt.
Bei seiner ersten Einvernahme gab er gegenüber der Polizei noch an: „Mir ist egal, ob ich 50 Jahre ins Gefängnis komme“, er würde jedenfalls das Gericht sowieso nicht anerkennen. „Wer hat Ihnen so das Gehirn verdorben?“, fragte der Ankläger, ohne eine Antwort zu bekommen.